Saumur - Die französische Justiz hat sich am Freitag mit einem bisher in Frankreich beispiellosen Fall befasst: Es geht um zwei tiefgefrorene Leichen in der Gruft eines Loire-Schlosses. Während die Behörden des westfranzösischen Departements Maine-et-Loire deren ordentliche Bestattung verlangen, argumentiert der Sohn des verstorbenen Paares, der letzte Wille seiner Eltern müsse respektiert werden. Sie hatten sich bei 60 Grad Minus einfrieren lassen, weil sie auf eine Wiederauferstehung durch spätere Fortschritte der Wissenschaft hoffen. Das Landgericht in der Loire-Stadt Saumur will seine Entscheidung in den nächsten zwei Wochen bekannt geben. Konservierungsstoffe gespritzt In der Tiefkühl-Gruft des Loire-Schlosses von Preuil in Nueil-sur-Layon befinden sich der Leichnam des im Februar gestorbenen Arztes Raymond Martinot und seiner bereits 1984 gestorbenen Lebensgefährtin. Martinot hatte dem Leichnam seiner Freundin Konservierungsstoffe injiziert und ihn in die Kühlkammer seines Schlosses geschafft. In seinem Testament verfügte er, dass mit ihm nach seinem Tod genauso verfahren werden solle. Sein Sohn Remy folgte dem letzten Willen seines Vaters. Einfrieren sei nicht verboten "Die Anwesenheit einer Leiche in einer Kühlkammer kann nicht als Bestattung angesehen werden", empören sich die Behörden. Die geltenden Bestattungsvorschriften erlaubten keine Ausnahme. Dem hält Martinots Anwalt entgegen, dass es im französischen Gesetzbuch keinen einzigen Paragrafen gebe, der ein Einfrieren der Leichen verbiete. Zudem verweist er auf die USA, wo derzeit unbehelligt rund 90 tiefgefrorene Leichen von Wissenschaftsgläubigen lagern. (APA/AFP)