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Grünes Licht für Internetportal T-Online/Bild.de
Das deutsche Kartellamt gab das neue Gemeinschafts- unternehmen unter Auflagen frei
Dem gemeinsamen Internetportal von T-Online und
Bild.de steht nichts mehr im Wege. Das deutsche Kartellamt gab das
neue Gemeinschaftsunternehmen unter Auflagen frei, wie die Behörde am
Freitag in Bonn mitteilte. Danach darf der Internet-Zugangsanbieter
T-Online beim Web-Portal Bild.de (Axel Springer Verlag) mit 37
Prozent einsteigen.Bedenken ausgeräumt
Das Kartellamt änderte mit dem Beschluss sein zunächst aus
Wettbewerbsgründen angedrohtes Verbot. Nach verbindlichen Zusagen
über andere Strukturen des neuen Gemeinschaftsunternehmens seien die
Bedenken ausgeräumt, dass es zu einer Verstärkung einer
marktbeherrschenden Stellung von T-Online komme, sagte
Kartellamtspräsident Ulf Böge.
Keine Internet-Vermarktung
Anders als ursprünglich geplant werde das neue Unternehmen selbst
keinen Internet-Zugang vermarkten, erläuterte Böge. Internet-Nutzer
könnten auch über andere Zugangsanbieter als T-Online auf das
Bild.de-Portal gelangen. Außerdem sei eine Abrechnung
kostenpflichtiger Inhalte ausschließlich über T-Online nicht
zulässig.
Der Springer-Verlag und die Telekom-Tochter hatten den Aufbau des
gemeinsamen Portals im April 2001 angekündigt. An dem Unternehmen
"bild.T-online.de" werden Springer 63 Prozent und die T-Online 37
Prozent der Anteile halten. (APA/dpa)