Eisenstadt/Wien - Der burgenländische Landesstromversorger BEWAG wird den vom Wirtschaftsministerium verordneten "stranded costs"-Zuschlag auf den Strompreis bei den Höchstgerichten anfechten, kündigte BEWAG-Vorstandsdirektor Günther Ofner am Freitag, an. Diese im Zuge der Strommarktliberalisierung eingeführten Zuschläge für unrentable Kraftwerke würden "eine nicht tragbare Benachteiligung der burgenländischen Stromkunden" darstellen. Ein ungerechter Verteilungssschlüssel bewirke nämlich, dass die Kosten für das Burgenland vielfach höher seien als die anderer Bundesländer. Bisherige Gespräche mit dem Ressort von Minister Martin Bartenstein hätten keine befriedigende Lösung gebracht, obwohl die burgenländische Landesregierung die BEWAG-Position unterstütze, bedauerte Ofner in einer Aussendung. Gestützt auf ein Gutachten von Verfassungsexperten wolle man nun den Weg zu den Höchstgerichten (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof) einschlagen. Der Zuschlag für den ersten Teil der "stranded costs" betrage derzeit 0,11 Euro-Cent (1,57 Groschen) je Kilowattstunde, bei voller Ausschöpfung der gesetzlich möglichen Zuschläge könne er auf bis zu 0,58 Cent (8 g) je kWh steigen. Insgesamt würde solcherart die Belastung für das Burgenland 43 Mill. Euro oder 592 Mill. S betragen, "bei einer österreichweiten Gleichbehandlungen würde sie sich auf rund ein Drittel reduzieren". (APA)