Bern - In fünf Jahren ist der Käsehandel zwischen der Schweiz und der EU frei. Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag die Verordnungen zur Umsetzung des bilateralen Agrarabkommens genehmigt. Das Agrarabkommen dürfte am 1. Mai oder 1. Juni mit den anderen sechs bilateralen Verträgen in Kraft treten. Die befristete Verordnung für die Ein- und Ausfuhr von Käse regelt die Modalitäten des Handels für die Übergangszeit von fünf Jahren. Nach dieser Frist besteht im Käsesektor gegenseitig unbeschränkter Marktzugang. (APA/sda)