Wirtschaft
EU öffnet Handelsschranken für Schweizer Käse
Bern - In fünf Jahren ist der Käsehandel zwischen der
Schweiz und der EU frei. Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag die
Verordnungen zur Umsetzung des bilateralen Agrarabkommens genehmigt. Das Agrarabkommen dürfte am 1. Mai oder 1. Juni mit den anderen
sechs bilateralen Verträgen in Kraft treten. Die befristete
Verordnung für die Ein- und Ausfuhr von Käse regelt die Modalitäten
des Handels für die Übergangszeit von fünf Jahren. Nach dieser Frist
besteht im Käsesektor gegenseitig unbeschränkter Marktzugang. (APA/sda)