Brüssel - Wer in Österreich Erdöl und Erdgas fördert, unterliegt vereinfachten Ausschreibungsbestimmungen, entschied die EU-Kommission. Damit sei einem Antrag Österreichs entsprochen worden, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission vom Donnerstag. Dennoch müssten Aufträge transparent und ohne Diskriminierung vergeben werden, erinnert die EU-Institution. Die anderen Mitgliedsländer haben die Ausnahme befürwortet. Ähnliche Ausnahmeregelungen hatte die Kommission bereits den Niederlanden (1993) und dem Vereinigten Königreich (befristet 1993 und unbefristet 1997) gewährt. (APA)