Österreich
18 Monate bedingt für Kärntner Primararzt
Für 57 verbotene Honorare Schaden von 100.000 Euro verursacht
Klagenfurt - Wegen zehnfachen, gewerbsmäßig schweren Betrugs
mit einem Schaden von 53.414 Euro wurde am Mittwoch am Landesgericht
Klagenfurt ein Herzchirurg aus der Landeshauptstadt zu 18 Monaten
bedingter Haft verurteilt. Der Primar war wegen landesgesetzlich
verbotenen Sonderhonoraren angeklagt worden. Der Arzt, der seinen 53.
Geburtstag im Gerichtssal "beging", ließ durch seinen Verteidiger
Hans Gradischnig gegen das Schöffenurteil Nichtigkeitsbeschwerde und
Berufung einlegen. Die Anklage von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig gegen den
Primar erstreckte sich auf 57 Fälle, in denen er von PatientInnen
Sonderhonorare verlangt und teilweise auch kassiert hatte. Der
Mediziner bestritt den Erhalt der Summen nie, verwies aber auf einen
Rechtsirrtum, dem er unterlegen sei. Der Schuldspruch erfolgte in
zehn Fällen, in den weiteren 47 angeklagten Fällen erging ein
Freispruch.
Positive PatientInnen-Aussagen
In den 15 Verhandlungstagen äußerten sich die PatientInnen vorwiegend
positiv über den Arzt. Er habe ihnen das Leben gerettet, sie hätten
auch freiwillig gezahlt, Briefkuverts mit Geld in sein Büro gelegt.
Negativ sprachen hingegen Mitarbeiter des LKH Klagenfurt, wo der Arzt
beschäftigt war. Eine Oberärztin fand es "menschlich letztklassig",
dass er "sogar im Operationssaal über Geld sprach."
Medizinische Direktoren der Vergangenheit und Gegenwart
bestätigten, dass der Arzt keinen Sonderstatus und keine Erlaubnis
zur Verrechnung von Zusatzhonoraren besaß. Der derzeitige
medizinischen Direktor des Landeskrankenhauses Klagenfurt, Anton
Suntinger, sagte gar: "Vor mir beteuerte er auf Ehre und Gewissen,
bei ihm gebe es so etwas nicht."
Schuldspruch-Begründung
Richterin Michaela Wietrzyk erklärte den Schuldspruch folgend: "Es
darf nur das gesetzlich vorgeschriebene Entgelt eingehoben werden.
Trotz der medizinischen Qualifikation war der Primar dazu nicht
berechtigt, zusätzliche Honorare zu verrechnen." Zur Verantwortung
des Angeklagten, er habe sich in einem Rechtsirrtum befunden, sagte
sie: "Er sagte niemandem, er sei Leiter einer klinischen Abteilung -
es gibt sogar einen gegenteiligen Schriftverkehr." Den Betrug
erklärte die Richterin damit, dass der Arzt den Patienten gegenüber
das existierende Verbot verschwiegen hatte.
Die Versicherungen seien durch die Verfassung der Honorarnoten und
der Textierung, es bestehe eine Vereinbarung mit Patienten darüber,
getäuscht worden. Bei den 47 freigesprochenen Fällen hätten die
Patienten das Geld freiwillig bezahlt, um das Honorar gefeilscht oder
sich nicht mehr genau an den Vorgang erinnern können. Wietrzyk
schloss: "Es ist bedauerlich, dass ein Mensch, der so viel
Großartiges geleistet hat, so etwas tut." (APA)