Klagenfurt - Wegen zehnfachen, gewerbsmäßig schweren Betrugs mit einem Schaden von 53.414 Euro wurde am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein Herzchirurg aus der Landeshauptstadt zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Primar war wegen landesgesetzlich verbotenen Sonderhonoraren angeklagt worden. Der Arzt, der seinen 53. Geburtstag im Gerichtssal "beging", ließ durch seinen Verteidiger Hans Gradischnig gegen das Schöffenurteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen. Die Anklage von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig gegen den Primar erstreckte sich auf 57 Fälle, in denen er von PatientInnen Sonderhonorare verlangt und teilweise auch kassiert hatte. Der Mediziner bestritt den Erhalt der Summen nie, verwies aber auf einen Rechtsirrtum, dem er unterlegen sei. Der Schuldspruch erfolgte in zehn Fällen, in den weiteren 47 angeklagten Fällen erging ein Freispruch. Positive PatientInnen-Aussagen In den 15 Verhandlungstagen äußerten sich die PatientInnen vorwiegend positiv über den Arzt. Er habe ihnen das Leben gerettet, sie hätten auch freiwillig gezahlt, Briefkuverts mit Geld in sein Büro gelegt. Negativ sprachen hingegen Mitarbeiter des LKH Klagenfurt, wo der Arzt beschäftigt war. Eine Oberärztin fand es "menschlich letztklassig", dass er "sogar im Operationssaal über Geld sprach." Medizinische Direktoren der Vergangenheit und Gegenwart bestätigten, dass der Arzt keinen Sonderstatus und keine Erlaubnis zur Verrechnung von Zusatzhonoraren besaß. Der derzeitige medizinischen Direktor des Landeskrankenhauses Klagenfurt, Anton Suntinger, sagte gar: "Vor mir beteuerte er auf Ehre und Gewissen, bei ihm gebe es so etwas nicht." Schuldspruch-Begründung Richterin Michaela Wietrzyk erklärte den Schuldspruch folgend: "Es darf nur das gesetzlich vorgeschriebene Entgelt eingehoben werden. Trotz der medizinischen Qualifikation war der Primar dazu nicht berechtigt, zusätzliche Honorare zu verrechnen." Zur Verantwortung des Angeklagten, er habe sich in einem Rechtsirrtum befunden, sagte sie: "Er sagte niemandem, er sei Leiter einer klinischen Abteilung - es gibt sogar einen gegenteiligen Schriftverkehr." Den Betrug erklärte die Richterin damit, dass der Arzt den Patienten gegenüber das existierende Verbot verschwiegen hatte. Die Versicherungen seien durch die Verfassung der Honorarnoten und der Textierung, es bestehe eine Vereinbarung mit Patienten darüber, getäuscht worden. Bei den 47 freigesprochenen Fällen hätten die Patienten das Geld freiwillig bezahlt, um das Honorar gefeilscht oder sich nicht mehr genau an den Vorgang erinnern können. Wietrzyk schloss: "Es ist bedauerlich, dass ein Mensch, der so viel Großartiges geleistet hat, so etwas tut." (APA)