Klagenfurt - Zwei Verfahren im so genannten Seroplas-Prozess wurden am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt. Einige Opfer, die sich bei der Firma Seroplas mit dem Hepatitis-C-Virus angesteckt haben, fordern eine Versehrtenrente, weil sie durch ihre Erkrankung in ihrer Leistung eingeschränkt sind. Insgesamt werden vom Wiener Anwalt Hans Otto Schmidt mittlerweile mehr als 270 Opfer, die sich nach Plasma-Spenden mit Hepatitis C infizierten, vertreten. Fast wöchentlich melden sich neue Betroffene.Weitere Schadenersatzklage eingebracht Nach jahrelangen Prozessen wurde im Vorjahr ein Vergleich geschlossen: Die Versicherung der Firma Seroplas, die Wiener Städtische Versicherung, hat für 260 Betroffene 7,5 Millionen Euro bezahlt. Dieser Vergleich findet jedoch nicht bei allen Betroffenen Zustimmung, da es sich dabei nur um ein wenig mehr als die Hälfte des möglichen Betrages handelt. Daher wurde deshalb kürzlich eine weitere Schadenersatzklage eingebracht. Sie richtet sich gegen einen Gutachter im Prozess. Ihm wird vorgeworfen, die Hygienemängel beim Plasma-Spenden bagatellisiert zu haben. Zusätzlich wird vor dem Arbeitsgericht um Versehrtenrenten gekämpft, denn die nach Plasma-Spenden an Hepatitis Erkrankten leben zum Teil von Mindestrenten. Für die Opfer geht es um monatliche Renten in der Höhe von bis zu 727 Euro. Anwalt Schmidt wirft der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in diesem Zusammenhang eine restriktive Haltung vor. Die arbeitsgerichtlichen Verfahren in Klagenfurt wurden am Mittwoch vertagt. Gutachter in einem Fall ist übrigens der frühere Gesundheitsminister und Kärntner SPÖ-Vorsitzende Michael Ausserwinkler. Auch der Hoechst Konzern, der Alleineigentümer der Seroplas war, müsse noch mit Millionenforderungen rechnen, sagte Anwalt Schmidt am Mittwoch in Klagenfurt.(APA)