Wien - Mit der baldigen Abschaffung des "Homosexuellen"-Paragrafen 209 rechnet die Homosexuellen-Initiative HOSI Wien. Zwei Entscheidungen zu dem Thema stünden noch dieses Jahr ins Haus: jene des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und jene des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Diesem Druck müsste sich dann die blau-schwarze Koalition beugen, gaben sich HOSI-Generalsekretär Kurt Krickler sowie die beiden Obleute der HOSI Wien, Helga Pankratz und Christian Högl, am Montag bei einer Pressekonferenz zuversichtlich. Nach Fallen des Paragrafen 209 fordern sie Entschädigungen für die bisher im Zusammenhang mit ihrer Homosexualität Verurteilten. Das wurde am Wochenende bei der 23. Generalversammlung der HOSI Wien in einer Resolution beschlossen. Anspruchsberechtigung auf die Entschädigung Besonders stark verfolgt wurden Homosexuelle in der Zeit des Nationalsozialismus, also zwischen 1938 und 1945. Sie litten unter strafrechtlicher und polizeilicher Verfolgung, wurden gezielt entwürdigt, inhaftiert, zwangskastriert und teils in Konzentrationslager eingeliefert, sagte die Leiterin des Nationalfonds, Hannah Lessing. Der Nationalfonds anerkenne zwar Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung von den Nationalsozialisten verfolgt würden. Damit gebe es auch eine Anspruchsberechtigung auf die Entschädigung für entzogene Mietrechte und ein Antragsrecht auf die Mittel des Allgemeinen Entschädigungsfonds. Eine offizielle Anerkennung und damit Anspruch auf Renten nach dem Opferfürsorgegesetz gebe es aber nicht. Bisher haben zwei homosexuelle Opfer beim Nationalfonds angesucht. Es gehe hier also um einen symbolischen Akt. Viele Verurteilungen nach 1945 Wesentlich mehr Betroffene orten Högl und Krickler, was die Verurteilungen nach Homosexuellen-Bestimmungen von 1945 bis heute betrifft. Sie sprechen von rund 16.500 einschlägig Verurteilten, von denen aber sicher auch nicht mehr alle leben würden. Zwischen 1945 und 1971 seien rund 15.000 Verurteilungen nach Paragraf 129 I b ausgesprochen worden, seit 1971 rund 1.500 nach den Paragrafen 209, 220 und 221. Für sie soll es die beitragsfreie Anrechnung der Haftzeiten als Ersatzzeit auf die Pensionsversicherungszeit, die entsprechend verzinste Rückzahlung verhängter Geldstrafen sowie die pauschale Abgeltung allfälliger anwalts- und Gerichtskosten und jedes Haftsmonats sowie die kostenfreie Rücknahme bzw. Aufhebung sämtlicher sonstiger Sanktionen, wie Aberkennung akademischer Grade, den Entzug von Gewerbeberechtigungen oder des Führerscheins geben. Wahrheits- und Versöhnungskommission Um dieses Kapitel der Vergangenheit detailliert aufzuarbeiten, fordert die HOSI zudem die Einsetzung einer "Wahrheits- und Versöhnungskommission". Diese soll die Grundlage für einen neuen Umgang der Gesellschaft mit ihren homosexuellen MitbürgerInnen schaffen. Besonders zu beleuchten sei dabei auch das Schicksal lesbischer Frauen: sie seien zwar wesentlich weniger oft verurteilt worden als Männer, hätten sich aber durch den gesellschaftlichen Druck nicht selbstverwirklichen können, so Pankratz. Weiters spricht sich die Homosexuellen-Initiative für eine Entschuldigung durch das Parlament und eine Rehabilitierung auch jener Opfer, die seit 1918 nach Paragraf 129 I b und nach 1971 nach den Paragrafen 209, 210, 220 und 221 verurteilt wurden. Krickler weist zudem darauf hin, dass Österreich das einzige EU-Land sei, in dem es noch eine Regelung wie den Paragrafen 209 gebe. In Großbritannien seien die letzten gesetzlichen Diskriminierungen 2000 - nach einem entsprechenden Spruch der Europäischen Menschenrechtskommission - gefallen. (APA)