Wien - Zum Abschluss der Nationalrats-Debatte am Donnerstag kamen Meinungsforschung und Medien zu Ehren. Von den Abgeordneten behandelt wurde der Bericht über eine Enquete-Kommission, in der der Einfluss auf Wahl-Ergebnisse durch kurz vor dem Urnengang publizierte Umfragen zu klären versucht wurde. Einhellig waren alle vier Parteien der Ansicht, dass hier legistisch kein Veröffentlichkeitsverbot einzuführen sei. Vielmehr appelliert die Politik an die Medien, sich freiwillig an gewisse Richtlinien zu halten und dies auch durch einen Weisenrat überprüfen zu lassen.ESOMAR-Qualitätsrichtlinien für die Veröffentlichung von Umfragen Konkret wünschen die Parlamentarier von den Medien, die ESOMAR-Qualitätsrichtlinien für die Veröffentlichung von Umfragen einzuhalten. Damit soll dem Leser die Möglichkeit geboten werden, den Wert der Untersuchung besser einzuschätzen. In den Richtlinien enthalten ist etwa die Veröffentlichung der Anzahl der Befragten, des Zeitpunkts der Umfrage sowie der angewandten Methode. Als problematisch erkannt wurde von den Abgeordneten auch die frühzeitige Veröffentlichung von Teilwahlergebnissen. Hier wird empfohlen, Resultate und Hochrechnungen bis zum Wahlschluss nur in einer speziellen Datenbank zu verbreiten. Zu dieser soll nur ein kleiner Kreis Berechtigter Zugang haben. Bei Zuwiderhandeln könnte dieser Daten-Zugriff wieder gesperrt werden. (APA)