Parlament
FH können künftig Bakkalaureat-Studiengänge anbieten
Standortfrage wird vom Bildungsministerium entschieden
Wien - Die Fachhochschulen (FH) können künftig - analog zu
den Universitäten - Bakkalaureat-Studiengänge anbieten. Dies sieht
eine Novelle zum Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG), die am
Donnerstag im Nationalrat beschlossen worden ist. Einig waren sich
alle Parteien, dass die FH eine "Erfolgsgeschichte" darstellten, auch
über den Großteil der FHStG-Novelle herrschte Einvernehmen. Kritik
übte die SPÖ allerdings daran, dass künftig die
Entscheidungskompetenz über den Standort neuer FH-Studiengänge nicht
beim FH-Rat, sondern beim Bildungsministerium liegen soll. Die
Novelle wurden dennoch einstimmig beschlossen. Ablehnung für die Verschiebung der Entscheidungskompetenz zum
Ministerium hatte im Vorfeld der Präsident des FH-Rats, Claus Raidl,
signalisiert. Er befürchtet, dass die Errichtung von FH-Studiengängen
dadurch zu einem Instrument regionalpolitischer Interessen würde.
FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf verteidigte die
Entscheidungskompetenz des Ministeriums: Nur dadurch könne sicher
gestellt werden, dass das Parlament z.B. über Fragen an die
Ministerin mitwirken und Kontrollrechte ausüben könne. Der FH-Rat
werde weiterhin Bedarfs- und Umfeldprüfungen durchführen sowie
schließlich eine Empfehlung abgeben. Das Parlament solle dann
kontrollieren, inwieweit die Ministerin sich daran halte.
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) kündigte an, dass sie "in
99,9 Prozent der Fälle" in Übereinstimmung mit dem FH-Rat handeln
werde. Bisher sei die Kompetenz nicht genau geregelt gewesen, in
Streitfällen habe sie bereits bisher entschieden.
Das FH-Bakkalaureatstudium soll - einschließlich Berufspraktikum -
sechs Semester umfassen und mit dem Titel "Bakkalaureaus/Bakkalaurea
(FH)" abschließen. Das anschließende FH-Magisterium kann zwischen
zwei und vier Semester dauern. Die weiterhin zulässigen
FH-Diplomstudiengänge sollen mit acht bis zehn Semester begrenzt
werden. Mit der Novelle wird es zudem Erleichterungen für
FH-Absolventen geben, die ein Doktoratsstudium an einer Universität
absolvieren wollen, und das Europäische System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) wird verpflichtend eingeführt. (APA)