Telekom
"Ich war sauer! Sie haben mir das Handy gesperrt"
Mann drohte mit Bombenanschlag auf "Telering" - in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen
Bei zahlreichen "Telering
"-Mitarbeitern lagen die
Nerven blank: Von 3. bis 12. September 2001 rief in der Zentrale des
Telekom-Unternehmens ein und derselbe Mann gezählte 800 Mal an und
drohte mit Mord und Sprengstoffanschlägen. "Ich war sauer! Sie haben
mir das Handy gesperrt", erklärte der 27-jährige Simon G. am
Mittwoch im Wiener Straflandesgericht. Der Mann leidet an einer
Persönlichkeitsstörung und wurde deshalb von einem Schöffensenat
(Vorsitz: Wilhelm Mende, Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler) in
eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Über Tage mit Bombenanschlag gedroht
Am 3. September läutete bei "Telering" um 15.55 Uhr das Telefon.
"In den Firmenräumlichkeiten liegt Sprengstoff", verlautete der
zunächst Unbekannte. Um 16.39 Uhr kündigte er "ein Gepäck mit
Plastiksprengstoff" an, um 17.45 Uhr war es dann ein "braunes Paket
mit Sprengstoff". So ging das über Tage hinweg. Einige Angestellte,
die der Anrufer zum Teil persönlich mit der Ermordung drohte, waren
derart verängstigt, dass sie im Zuge der Ermittlungen ihre
Identitäten nicht schriftlich protokollieren lassen wollten.
Ausgeforscht mit Rufdatenrückerfassung
Mit Hilfe der Rufdatenrückerfassung konnte der Unruhestifter ausgeforscht werden. "Ich wollte mit jemandem
reden. Ich habe jemanden gesucht, mit dem ich reden kann", erklärte
Simon G vor Gericht. Der 27-Jährige ist seit zehn Jahren
arbeitslos und ist dem Gutachten der Gerichtspsychiaterin Sigrun
Rossmanith zufolge sozial weitgehend isoliert.
Die Sachverständige
konstatierte eine paranoid-wahnhafte Schizophrenie und
aggressiv-sadistische Fantasievorstellungen. Sie empfahl, den nach
ihrem Dafürhalten gefährlichen Mann zur Behandlung in einer
geschlossenen Anstalt unterzubringen. Das Gericht
schloss sich der Gutachterin an. Die Entscheidung ist
nicht rechtskräftig, Verteidiger Heinrich Wille meldete dagegen
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.(APA)