Für jene vier Patienten, die im Vorjahr im Wiener Donauspital mit Hepatitis C infiziert wurden, hat der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) nun die Hoffnung auf eine baldige finanzielle Entschädigung gedämpft. Eine Entscheidung schon Ende März, wie sie der Wiener Patientenanwalt Walter Dohr ins Auge gefasst hatte, halte er für "ein bisschen zu früh", sagte Ludwig Kaspar, stellvertretender Generaldirektor des KAV, am Dienstag auf Anfrage der APA. Auf einen genauen Zeitpunkt wollte er sich nicht festlegen, ebenso wenig wie auf eine mögliche Höhe der Entschädigungen. Dass sich die vier Personen im Donauspital angesteckt haben und es daher Entschädigungen geben muss, steht für Kaspar fest. Zuvor müsse aber noch per "Case-Control-Study" der genaue Übertragungsweg der Krankheit aufgeklärt werden. Außerdem will der Krankenanstaltenchef zur Festlegung der Entschädigungssummen Expertengutachten einholen und den weiteren Krankheitsverlauf bei den Patienten beobachten. Kaspar: "Ich bin genauso auf der Seite der Patienten, aber das geht mir zu geschwind." Auch für Kaspar ist noch nicht geklärt, ob der KAV oder der Wiener Härtefällefonds für die Entschädigungen aufkommen muss. Auch hier seien die Ergebnisse der Untersuchungen abzuwarten. (APA)