Guthaben
Die Gewerkschaft (ÖGB) will für jede Stunde Nachtarbeit künftig ein Guthaben von zehn Minuten aushandeln. "Das ist schlichtweg überzogen und würde einfach zu teuer", will Gleitsmann hier "sicher nicht nachgeben". Schließlich würde dies in einer Vielzahl von Branchen (vom Gastgewerbe über Nahrungsmittel, Gesundheit, Verkehr, Druck, Metall bis zu Papier und Soziales) schlagend werden.
Nach Angaben der Statistik Austria jobben dort derzeit 269.400 Männer regelmäßig in der Nacht (13,1 Prozent der erwerbstätigen Männer) und 109.300 Frauen (6,7 Prozent). Und auch die EU kenne solche Zeitgutschriften nicht, meint der Sozialexperte ablehnend.
Der ÖGB will als Nachtzeitraum zudem die Spanne von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens festlegen. Als Nachtarbeiter sollen außerdem all jene gelten, die "an mindestens 20 Tagen pro Jahr während der Nacht mindestens zwei Stunden" werken. "Das ist uns viel zu unflexibel", wehrt Gleitsmann ab. Die EU spreche vielmehr von der Möglichkeit, dass "durchschnittlich acht (von 24) Stunden Nachtarbeit geleistet werden können.
Untersuchungen
Mit der Forderung nach verpflichtenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen gehen die Arbeitgeber zwar d'accord, aber schon beim nächsten Punkt driften die Positionen wieder auseinander.
So will der ÖGB für Nachtjobber einen gesetzlichen Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz installieren, wenn seine Gesundheit gefährdet ist, Betreuungspflichten für Kinder unter zwölf Jahren oder die Pflege eines nahen Angehörigen anfallen.
Tagesschicht
Den Arbeitgebern ist auch dabei die EU-Richtlinie näher. Dort wird Nachtarbeitern, die durch diesen Job gesundheitlich angeschlagen sind, "nach Möglichkeit", aber nicht gesetzlich fixiert, ein Wechsel in die Tagesschicht in Aussicht gestellt. Die Arbeitnehmer wollen außerdem die sichere Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes und die Möglichkeit für eine warme Mahlzeit während der Nacht gewährleistet sehen. Kommentar der Unternehmerseite: "Davon weiß die EU-Vorgabe nichts."