Geschlechterpolitik
Deutschland: Bedürftige Schwangere können von Kirche Hilfen beantragen
Zuwendungspraxis in Deutschland wird vereinheitlicht
Stuttgart - Bedürftige Schwangere, die sich gegen
eine Abtreibung entschieden haben, können nach dem Willen der
Deutschen Bischofskonferenz Finanzhilfen der Katholischen Kirche
beantragen. Dies gelte auch für Frauen, die von nicht-katholischen
Stellen beraten worden seien, sagte der Vorsitzende, Kardinal Karl
Lehmann, am Donnerstag in Stuttgart. Er drang außerdem auf eine
strikte Einhaltung der Auflagen für einen Import von Stammzellen.
Gleichzeitig bekräftigten die Bischöfe ihr Bedauern über Entscheidung
des Bundestages zum Stammzellen-Import. Die bisher unterschiedliche Zuwendungspraxis der bischöflichen
oder diözesanen Fonds werde durch den Beschluss vereinheitlicht,
sagte Lehmann weiter. Bisher habe jeder Fonds eigenständig
entschieden, ob er Hilfen an bedürftige Schwangere vergebe, die nicht
von katholischen Stellen beraten wurden. Den Angaben zufolge stehen
den katholischen Hilfsfonds insgesamt rund sechs Millionen Euro
jährlich zur Verfügung.
Lehmann wandte sich außerdem gegen eine Aufweichung der Auflagen
für den Stammzellenimport. Vor allem müsse der Stichtag, an dem die
zu importierenden Stammzellenlinien hergestellt sein müssen,
möglichst früh angesetzt werden. Um ihren Einfluss auf die
Gesetzgebung zu wahren, werde die Kirche auch ihre Arbeit in der
Bioethik-Kommission der Bundesregierung fortsetzen, betonte der
Kardinal.
Der Bundestag hatte Ende Jänner den Import embryonaler Stammzellen
für Forschungszwecke unter strengen Auflagen gebilligt. Mit der
Stichtagsregelung soll die Herstellung von Stammzellen allein für den
Import nach Deutschland verhindert werden.
Die Frage der Fortsetzung der gesetzlichen
Schwangerenkonfliktberatung im Bistum Limburg erörtere der Vatikan
allein mit dem dortigen Bischof Franz Kamphaus, sagte Lehmann weiter.
Über ihre Zukunft soll nach der Prüfung eines Berichts über die
Ergebnisse entschieden werden. Das Bistum Limburg stellt als einzige
deutsche Diözese und gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes
Schwangeren weiterhin Beratungsscheine aus, die zur straffreien
Abtreibung berechtigen. (APA/Reuters)