Ein überparteiliches Komitee will mit einem Volksbegehren den Sozialstaat als Prinzip in die Verfassung hieven. Gegen sozial unverträgliche Gesetze könnte dann geklagt werden.Wien - "Man muss den Sozialstaat wieder zurückerobern", gab der Chirurg und Mitinitiator der Sozialstaatsvolksbegehrens, Werner Vogt, am Mittwoch als Devise aus, denn, "der Sozialstaat gehört den Österreicherinnen und Österreichern und nicht irgendeiner dahergelaufenen Regierung." Das Prinzip Solidarität müsse wieder in den Mittelpunkt politischer Entscheidungen gereiht werden. Man brauche einen Sozialstaat, nicht Almosenpolitik. Bei der Präsentation der Kampagne für das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" (Eintragungsfrist: 3. bis 10. April) stellten die InitiatorInnen der überparteilichen und überkonfessionellen Plattform erneut ihre Motive dar. Seit Jahren laufe in Europa eine Offensive zur Schwächung des Sozialstaates. Leistungen würden von der Politik gekürzt, Institutionen geschwächt und der Grundsatz der Solidarität untergraben. Konkret soll der Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung um einen Absatz erweitert werden. Beginnend mit dem Satz: "Österreich ist ein Sozialstaat." Auch eine Sozialverträglichkeitsprüfung für alle Gesetze wird gefordert. Gegen sozial unverträgliche Gesetze könnte dann beim Verfassungsgericht geklagt werden. Die Politikwissenschafterin Sieglinde Rosenberger nannte drei Alternativen, die das Sozialstaatsvolksbegehren offeriert: ein breites Solidarkonzept für den Sozialstaat, bei dem Besserverdienende genauso Zugang haben (und mitfinanzieren) wie sozial Schwache, das Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern schafft und auf breiterer Basis (nicht nur über die Lohnsumme, sondern auch über Vermögen und Kapital) finanziert wird. "Die Regierung nimmt die soziale Verantwortung nicht wahr", kritisierte Politologe Emmerich Talos den Umgang der Koalition mit der steigenden Arbeitslosigkeit. Daher sei das Sozialstaatsvolksbegehren "notwendig und richtig". Die VP-nahe Vizechefin der christlichen Gewerkschafter (FCG) im ÖGB, Christine Gubitzer, zeigte sich vom Sozialstaatsvolksbegehren "begeistert", weil es mehr soziale Gerechtigkeit fordere. Sie leite ihr (parteiunabhängiges) "soziales Gewissen". Was passiert mit den Unterschriften? Der Wirtschaftswissenschafter Stephan Schulmeister erinnerte die Regierung an ihre im Demokratiepaket formulierte Absicht, erfolgreiche Volksbegehren auch einer (für das Parlament bindenden) Volksabstimmung zu unterziehen. VP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat meinte, die Praxis sei wichtiger als Verfassungsbestimmungen. (nim) - DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 21.2.2002