Wien - Der ehemalige FPÖ-Abgeordnete Peter Rosenstingl, der im März 2000 wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue zu sieben Jahren Haft verurteilt worden ist, befindet sich wieder auf freiem Fuß. Der Ex-Politiker ist am Dienstagmittag aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt wegen Vollzugsuntauglichkeit entlassen worden, nachdem ihm ein gerichtsmedizinisches Gutachten eine "fortschreitende Herzerkrankung" bescheinigt hat. Rosenstingl hat mehrere Bypass-Operationen hinter sich, zuletzt musste er zum wiederholten Mal im Wiener AKH behandelt werden. Die Expertise des Gerichtsmediziners Herbert Mortinger dürfte derart deutlich ausgefallen sein, dass selbst die Staatsanwaltschaft dem Beschluss des zuständigen Richters Peter Loibl nicht entgegentrat. Reguläres Strafende für Rosenstingl wäre der 5. Juni 2005 gewesen. Eindeutige Vollzugsunfähigkeit "Bei Peter Rosenstingl liegt nach dem medizinischen Gutachten eindeutig eine Vollzugsunfähigkeit vor", erklärte Friedrich Forsthuber, Pressesprecher des Wiener Straflandesgerichts, am Dienstagnachmittag. Bereits bei Antritt seiner Strafe sind demzufolge schon rudimentäre Anzeichen einer schweren Erkrankung am Herzen gegeben gewesen. "Die Voraussetzungen für die Gewährung eines nachträglichen Strafaufschubs sind damit erfüllt", sagte Forsthuber. Rosenstingl hatte bereits während seiner U-Haft über massive Herzprobleme geklagt. Nach Rechtskraft seines Urteils sollte er eigentlich in die Justizanstalt Hirtenberg verlegt werden, doch entschied man, den prominenten Häftling vorerst im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus zu belassen: Wiederholt musste er im AKH behandelt, mehrmals auch operiert werden. "Die Ausführungen wären von Hirtenberg aus schwer machbar und wohl auch kaum zu verantworten gewesen", bemerkte Forsthuber. Zu Jahresbeginn brachte Peter Rosenstingl schließlich den Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft ein. Dem Gesetz entsprechend muss jetzt in regelmäßigen - im Regelfall sind das Intervalle zwischen einem halben und einem Jahr - Abständen geprüft werden, ob sich Rosenstingls Gesundheitszustand nach seiner Enthaftung nicht so weit bessert, dass er den Rest seiner Strafe doch noch verbüßen kann. Da es sich dem Gutachten zufolge aber um eine "rasch fortschreitende Erkrankung" handelt, "ist das aus heutiger Sicht wohl eher unwahrscheinlich. Aber Wunder passieren immer", stellte dazu der Gerichtssprecher fest. (APA)