Wien - Am Freitag (22. Februar) endet die einjährige Antragsfrist für Opfer des Nationalsozialismus, denen Mietrechte entzogen wurden. Als pauschalierte Abgeltung wurden im österreichischen Entschädigungspaket für diese Opfergruppe 7.000 Dollar (als Umrechnungsbeträge wurden 7.630 Euro bzw. 105.000 S festgelegt) vorgesehen. Insgesamt wurden für entzogene Mietrechte, "arisierten" Hausrat sowie persönliche Wertgegenstände 150 Mill. Dollar zur Verfügung gestellt. Was von diesem Betrag nach Prüfung aller eingelangten Anträge übrig bleibt, wird dann in einer zweiten Tranche auf die Anspruchsberechtigten aufgeteilt.Bisher rund 18.000 Anträge - rund 12.500 Opfer erhielten Entschädigung Bisher gingen im Nationalfonds, der die Auszahlung dieser Gelder abwickelt, rund 18.000 Anträge ein, sagte die Leiterin des Fonds, Hannah Lessing, am Dienstag auf APA-Anfrage. Tag für Tag kämen aber noch Postsäcke herein, daher sei es noch zu früh, Bilanz zu ziehen. Ausbezahlt wurde der Pauschalbetrag bisher an rund 12.500 Opfer. Lessing geht davon aus, dass gegen Mai/Juni fest stehen wird, wieviel Geld noch im Topf liegt. Dieses soll dann unbürokratisch und ohne zusätzliche Antragstellung einfach an die bekannten Bankkonten überwiesen werden. Sollten die Betroffenen in der Zwischenzeit verstorben sein, geht das Geld an die Erben. Bleibt es bei rund 18.000 bis 20.000 gültigen Anträgen, ist nach Abzug der entsprechenden Überweisungen von einem Betrag von rund 20 Mill. Dollar auszugehen, der dann auf diesen Personenkreis aufgeteilt wird. Abhängig von der Zahl der Anträge dürfte damit zumindest ein Betrag von 1.000 Dollar erreicht werden. Verlängerung der Frist mache keinen Sinn Diese Vorgangsweise entspreche dem Abkommen von Washington, so Lessing. Deshalb mache es aus ihrer Sicht auch keinen Sinn, die Antragsfrist für die Mietrechts-Entschädigung zu verlängern. Denn so sei gewährleistet, dass die Betroffenen noch ein wenig mehr Geld überwiesen bekommen. Außerdem sei der Personenkreis ein bekannter - angeschrieben worden seien alle 27.500 NS-Opfer, die aus dem Nationalfonds anspruchsberechtigt waren. Im Jänner habe man noch ein Erinnerungsschreiben an jene gesandt, die sich bisher nicht gemeldet hätten. Leider sei aber davon auszugehen, dass viele bereits in der Zwischenzeit gestorben seien. Die 150 Mill. Dollar für entzogene Mietrechte stellen eine der drei Säulen des Entschädigungspakets dar. Säule zwei ist der mit 210 Mill. Dollar gefüllte "Allgemeine Entschädigungsfonds" zur Entschädigung größerer durch die Nationalsozialisten entzogener Vermögen. Dessen Wirksamwerden ist jedoch an die Rechtssicherheit gekoppelt. Und diese ist mit zwei noch in den USA gegen Österreich anhängigen Sammelklagen nicht gegeben. An die Rechtssicherheit gekoppelt war ursprünglich auch die dritte Säule, ein Sozialpaket. Ein Jahr nach Schnüren des Pakets einigten sich Regierung und Opposition auf Druck der Opferverbände sowie der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) jedoch darauf, eine Entkopplung vorzunehmen. Mit 1. März können daher nun auch im Ausland lebende NS-Opfer Pflegegeld aller Stufen beziehen und es können begünstigt Pensionsmonate eingekauft werden.(APA)