Inland
NS-Entschädigungen: Am Freitag endet Antragsfrist für Mietentschädigung
Nicht ausgeschöpfte Mittel werden unter den Anspruchsberechtigten verteilt
Wien - Am Freitag (22. Februar) endet die einjährige
Antragsfrist für Opfer des Nationalsozialismus, denen Mietrechte
entzogen wurden. Als pauschalierte Abgeltung wurden im
österreichischen Entschädigungspaket für diese Opfergruppe 7.000
Dollar (als Umrechnungsbeträge wurden 7.630 Euro bzw. 105.000 S
festgelegt) vorgesehen. Insgesamt wurden für entzogene Mietrechte,
"arisierten" Hausrat sowie persönliche Wertgegenstände 150 Mill.
Dollar zur Verfügung gestellt. Was von diesem Betrag nach Prüfung
aller eingelangten Anträge übrig bleibt, wird dann in einer zweiten
Tranche auf die Anspruchsberechtigten aufgeteilt.Bisher rund 18.000 Anträge - rund 12.500 Opfer erhielten Entschädigung
Bisher gingen im Nationalfonds, der die Auszahlung dieser Gelder
abwickelt, rund 18.000 Anträge ein, sagte die Leiterin des Fonds,
Hannah Lessing, am Dienstag auf APA-Anfrage. Tag für Tag kämen aber
noch Postsäcke herein, daher sei es noch zu früh, Bilanz zu ziehen.
Ausbezahlt wurde der Pauschalbetrag bisher an rund 12.500 Opfer.
Lessing geht davon aus, dass gegen Mai/Juni fest stehen wird, wieviel
Geld noch im Topf liegt. Dieses soll dann unbürokratisch und ohne
zusätzliche Antragstellung einfach an die bekannten Bankkonten
überwiesen werden. Sollten die Betroffenen in der Zwischenzeit
verstorben sein, geht das Geld an die Erben.
Bleibt es bei rund 18.000 bis 20.000 gültigen Anträgen, ist nach
Abzug der entsprechenden Überweisungen von einem Betrag von rund 20
Mill. Dollar auszugehen, der dann auf diesen Personenkreis aufgeteilt
wird. Abhängig von der Zahl der Anträge dürfte damit zumindest ein
Betrag von 1.000 Dollar erreicht werden.
Verlängerung der Frist mache keinen Sinn
Diese Vorgangsweise entspreche dem Abkommen von Washington, so
Lessing. Deshalb mache es aus ihrer Sicht auch keinen Sinn, die
Antragsfrist für die Mietrechts-Entschädigung zu verlängern. Denn so
sei gewährleistet, dass die Betroffenen noch ein wenig mehr Geld
überwiesen bekommen. Außerdem sei der Personenkreis ein bekannter -
angeschrieben worden seien alle 27.500 NS-Opfer, die aus dem
Nationalfonds anspruchsberechtigt waren. Im Jänner habe man noch ein
Erinnerungsschreiben an jene gesandt, die sich bisher nicht gemeldet
hätten. Leider sei aber davon auszugehen, dass viele bereits in der
Zwischenzeit gestorben seien.
Die 150 Mill. Dollar für entzogene Mietrechte stellen eine der
drei Säulen des Entschädigungspakets dar. Säule zwei ist der mit 210
Mill. Dollar gefüllte "Allgemeine Entschädigungsfonds" zur
Entschädigung größerer durch die Nationalsozialisten entzogener
Vermögen. Dessen Wirksamwerden ist jedoch an die Rechtssicherheit
gekoppelt. Und diese ist mit zwei noch in den USA gegen Österreich
anhängigen Sammelklagen nicht gegeben.
An die Rechtssicherheit gekoppelt war ursprünglich auch die dritte
Säule, ein Sozialpaket. Ein Jahr nach Schnüren des Pakets einigten
sich Regierung und Opposition auf Druck der Opferverbände sowie der
Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) jedoch darauf, eine Entkopplung
vorzunehmen. Mit 1. März können daher nun auch im Ausland lebende
NS-Opfer Pflegegeld aller Stufen beziehen und es können begünstigt
Pensionsmonate eingekauft werden.(APA)