Innsbruck - Die "menschenverachtenden Praktiken" im Frächtergewerbe sollen mit einem eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch und mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden können, fordert die grüne Verkehrssprecherin Eva Lichtenberger. Eine Regelung im Fremdengesetz ist aus Lichtenbergers Sicht nicht zielführend. Ähnlich wie in Deutschland soll der zu formulierende Tatbestand auch auf jene Firmenkonglomerate anwendbar sein, die sich "zum Zweck der Ausbeutung von ausländischen Arbeitskräften zusammenschließen". Das von Lichtenberger am Montag präsentierte umfangreiche Forderungspaket zum Frächterskandal sieht unter anderem auch eine Verschärfung der Regelungen des Konzessionsentzuges für Frächter bei Verstößen gegen arbeits-und sozialrechtliche Bestimmungen vor. Erneuert wurde von Lichtenberger die Aufforderung an das Verkehrsministerium, jenen Erlass aus dem Jahre 1996 zurückzunehmen, der Umgehungen der Ruhezeitbestimmungen mit fingierten Urlaubsbestätigungen ermöglicht. Bei der angepeilten EU-weiten Regelung von Fahr-und Ruhezeiten müsse darauf geachtet werden, auch selbstständige Fahrer mit einzuschließen, meint Lichtenberger und warnt vor übertriebenen Erwartungen in die "EU-Fahrer-Card", die zuletzt auch von der Wirtschaftskammer verlangt worden war. Selbstständige müssten ebenso in deren Geltungsbereich einbezogen werden wie Fahrten im Inland. (hs, Der Standard, Printausgabe, 19.02.02)