Wien/Eisenstadt/St. Pölten - Christian Högl, Obmann der Homosexuellen Initiative (Hosi) Wien, ist "sehr erfreut". Die Abänderung des Entwurfs für ein neues Wiener Jugendschutzgesetz, wonach junge Leute in der Bundeshauptstadt zukünftig vor Schwulen- und Lesbenfeindlichkeit in Print, Film und Video bewahrt werden sollen, sei "ein kleiner, aber wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung Homosexueller", meint er.SP-Gemeinderätin Wehsely gab Anstoss Die Zusatzformulierung für das - so ist's geplant - mit Niederösterreich und dem Burgenland zu harmonisierende, am 28. Februar 2002 im Landtag zu Beschluss stehende Jugendschutzgesetz war SP-Gemeinderätin Sonja Wehsely eingefallen. Am Freitag brachte sie im zuständigen Gemeinderatsausschuss den Vorschlag ein, dem Diskriminierungsschutz für Unter-18-Jährige nach Paragraph zehn den Begriff "sexuelle Orientierung" beizufügen. Somit würden Personen, die Unter-18-Jährige mit homosexuellenfeindlichen Zeitungsartikeln, Filmen, Videos konfrontierten, "bis zu 15.000 Euro (206.404 Schilling) Verwaltungsstrafe riskieren", verdeutlicht Wehsely. Der Passus sollte Jugendliche ursprünglich unter anderem vor medialer Gewaltverherrlichung bewahren. Der komplettierten Version stimmten SP und VP zu, FP und Grüne waren dagegen. Sie habe im Sinne des EU-Rechts gehandelt, erläuterte Wehsely nachher. Während Högl die Saat langjähriger Lobbyarbeit aufgehen sieht: Hier habe "eine Politikerin von allein an Verbesserungen für Lesben und Schwule gedacht". Und so "die erste gesetzliche Antidiskriminierungsbestimmung für Homosexuelle in Österreich" auf den Weg gebracht. Nachdenken über Wiener Vorstoß in Eisenstadt und St. Pölten "Die Wiener Entscheidung kann impulsgebend wirken", reagiert Burgenlands Kinder-und Jugendanwalt, Christian Reumann, auf den neuen Entwurf für ein Jugendschutzgesetz in der Bundeshauptstadt. Sanktionen wie diese seien "im Sinne des harmonisierten Jugendschutzes im gesamten Ostraum", meint Reumann. Die Harmonisierung, eine Abgleichung der Regeln für Ausgehzeiten, Alkohol- und Zigarettenkonsum Unter-18-Jähriger, war in langwierigen Verhandlungen zwischen den Verantwortlichen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland vereinbart worden - ohne Diskriminierungsschutz für Homosexuelle. Das erst am 31.1.2002 im Landtag beschlossene burgenländische Jugendschutzgesetz werde nun nicht so rasch novelliert werden, gibt Reumann zu bedenken. Damit ist er einer Meinung mit Maria Joichl aus dem Büro der zuständigen Niederösterreichischen Landesrätin Liese Prokop (VP). Der Schwulen-und Lesbenschutz gehöre nicht zu den Eckpfeilern der Ostraum-Harmonisierung im Jugendschutz, befindet sie. Doch: "Wir werden uns die Wiener Neuerung genau anschauen." (bri) (bri) (D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 18./19.2. 2002)