Wer sich nicht integriert, muss Strafe zahlen: 100 Euro nach dem zweiten Jahr, 200 Euro nach dem dritten Jahr. Danach erfolgt die Ausweisung. Das Integrationspaket ist in der Koalition ausverhandelt. Wien - Politisch ist die so genannte Integrationsvereinbarung, die den Zuzug von AusländerInnen regelt und diese zu Deutschkursen verpflichtet, zwischen den Koalitionspartnern abgesegnet. Die Änderungen im Fremdenrecht sind bereits fixiert. Im zweiten großen Bereich, dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, sind nur mehr redaktionelle Arbeiten notwendig. Dem STANDARD liegen erstmals die Details des aufwendigen Gesetzesvorhabens vor. Für die ÖVP stellt sich derzeit nur noch die Frage, ob ihr mit FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler nächste Woche jene zentrale Figur abhanden kommt, mit der die Einigung ausverhandelt und getroffen wurde. Die Verhandler auf ÖVP-Seite waren Innenminister Ernst Strasser, Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und Klubchef Andreas Khol. Sie hoffen, dass die Einigung hält - notfalls auch ohne Peter Westenthaler als FPÖ-Klubobmann. Jede/r AusländerIn, die/der neu nach Österreich zuwandert, egal ob Schlüsselkraft oder Familiennachzug, sowie alle AusländerInnen, die kürzer als fünf Jahre im Land sind, müssen ab 2003 verpflichtend einen Deutschkurs besuchen. Die Sanktionen bei Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung sind Geldstrafen, die Kürzung oder Streichung des Bundesbeitrags zu den Kursgebühren sowie in letzter Instanz das Auslaufen der Aufenthaltsgenehmigung und damit die Ausweisung. Sanktionen wie die Streichung oder Kürzung des Arbeitslosengeldes sind nicht vorgesehen. Familiennachzug als Schlüsselkraft Die Harmonisierung von Arbeitsbewilligung und Aufenthaltsrecht wird nur zum Teil umgesetzt. Schlüsselarbeitskräfte wenden sich künftig an eine Bezirkshauptmannschaft und erhalten dort im Rahmen der Quote (derzeit 1905) sowohl Arbeits- als auch Aufenthaltsgenehmigung. AusländerInnen, die im Rahmen des Familiennachzugs (Quote derzeit 5490) nach Österreich kommen, erhalten keine Arbeitsgenehmigung. Sie können allerdings im Rahmen der Quote für Schlüsselkräfte um eine Arbeitsgenehmigung ansuchen. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Verhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ. Die für Schlüsselkräfte festgeschriebene Bedingung eines Mindesteinkommens von 26.000 Schilling kann in diesen Fällen außer Kraft gesetzt werden. Nach fünf Jahren in Österreich soll aber für alle AusländerInnen eine Beschäftigung möglich sein. Bisher war das erst nach acht Jahren der Fall. Das sei ein erster Schritt zur gänzlichen Harmonisierung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, wie es die Regierung mittelfristig anstrebt. Neu ist auch, dass ausländische StudentInnen künftig eine legale Arbeitsmöglichkeit für drei Monate pro Jahr erhalten. Die Bedingung für Schlüsselkräfte, Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, ist stets die Zustimmung des regionalen Arbeitsmarktservices. Bei einem negativen Bescheid gilt als Berufungsstelle die Landesregierung. Bei abgewiesenen Anträgen einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs ist hingegen das Innenministerium die Berufungsinstanz. Eine Beschwerdemöglichkeit gibt es beim Höchstgericht. Sowohl für Schlüsselkräfte wie auch für den Familiennachzug werden die Niederlassungsbewilligungen erst einmal für ein Jahr ausgestellt. Bei Erfüllung aller Auflagen der Integrationsvereinbarung (ein Sprachkurs, in dem auch die Kultur des Landes vermittelt werden soll) wird die Bewilligung zweimal um je zwei Jahre verlängert, ehe sie nach insgesamt fünf Jahren in eine unbefristete Niederlassungsbewilligung umgewandelt wird. DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 16./17.2.2002