Frankfurt/Main - Fast drei Jahre nach dem Tod eines Abschiebehäftlings hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen drei Beamte des deutschen Bundesgrenzschutzes (BGS) Anklage wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung erhoben. Die beiden Polizeiobermeister und ein Polizeimeister hatten am 28. Mai 1999 den sich heftig wehrenden Sudanesen Aamir Ageeb auf dem Flug von Frankfurt nach Khartoum in Sudan begleitet. Dabei hatten sie den Ermittlungen zufolge den Gefesselten so heftig in seinem Sitz nach unten gedrückt, dass dieser dabei erstickte. In ihrer Anklageschrift beruft sich die Behörde nach den Worten ihres Sprechers Job Tilmann auf ein Gutachten der Münchner Rechtsmedizin. Danach war durch das Herunterdrücken des Oberkörpers die Brust- und Bauchatmung des Sudanesen verhindert worden. Tilmann zufolge hatten zwei Beamte jeweils rechts und links von Ageeb gesessen und einer vor dem 30-Jährigen. Gemeinsam hätten sie den Sudanesen nach unten gedrückt. Den geschulten Beamten, zwei heute 38-jährigen Polizeiobermeistern und einem 29 Jahre alten Polizeimeister, musste laut Anklage klar sein, dass ihr Vorgehen den Tod des Mannes nachziehen konnte. Ageeb sollte abgeschoben werden, weil er wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft war. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte Abschiebehaft angeordnet, das Regierungspräsidium in Karlsruhe anschließend seine Rückführung veranlasst. Helmverbot für Häftlinge, die sich wehren Der deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) hatte nach dem Vorfall, der sich kurz nach dem Start in Frankfurt am Main ereignet und die Lufthansa-Maschine zur Zwischenlandung in München gezwungen hatte, vorübergehend einen Abschiebestopp für Ausländer erlassen, die sich gegen die zwangsweise Rückkehr wehren. Schily hatten diesen aber am 25. Juni 1999 unter Auflagen wieder aufgehoben. Seither ist es den Beamten verboten, Abschiebehäftlingen, die sich wehren, Integralhelme aufzusetzen. Ageeb hatte einen solchen Helm getragen. Allerdings schlossen die Mediziner Tilmann zufolge den Helm als Todesursache aus. Nach Auskunft des Bundesgrenzschutzes gibt es mittlerweile einen neuen Spezialhelm. Den drei BGS-Beamten, die sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert haben, droht laut Tilmann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.(APA/AP)