Das Vorhaben der französischen Behörden, die Verwendung von Handys in Theatern, Opern, Konzertsälen und Kinos durch Störwellen unmöglich zu machen, hat die Mobilfunkbetreiber in helle Aufregung versetzt. Die drei Betreiber Orange (France Telecom), SFR (Vivendi Universal) und Bouygues Telecom haben sich nunmehr zu einer "Interessengemeinschaft", der "Association Francaise des Operateurs Mobiles" (AFOM), zusammengeschlossen, um gegen das Anti-Handy-Gesetz zu protestieren. Im Interesse der Konsumenten Das Pariser Parlament hatte bereits im vergangenen Juni ein Gesetz genehmigt, mit dem die Verwendung von Handys in Kulturstätten technisch unmöglich gemacht werden soll. Die AFOM, die sich nicht als Lobby verstanden wissen will, weist auf die "soziale Funktion" des Mobilfunks hin. "Wir handeln im Interesse der Konsumenten", betonte der AFOM-Generaldelegierte Rene Russo, vormals Vize-Präsident von Bouygues Telecom. So wird etwa die Frage aufgeworfen, wie man im Brandfall in einem Theater ohne Handy die Feuerwehr rufen kann. Oder wie man im Falle des Unwohlseins eines Operngastes einen Arzt verständigt. Oder wie man sich über das Wohlbefinden seiner Kinder informiert, die alleine im Kino sitzen. Breite Zustimmung Die Franzosen selber scheinen allerdings weit weniger besorgt. Laut einer SOFRES-Umfrage sind 85 Prozent der Franzosen und 84 Prozent der Handy-Benützer dafür, ihr Gerät während eines Spektakels auszuschalten. 63 Prozent befürworten die Einführung von Störwellen in den Kulturstätten. Technische Rahmenbedingungen Die vom Parlament gewählte Gesetzesbestimmung reicht aber nicht dazu aus, die Maßnahme durchzuführen. Die Telekommunikationsbehörde ART (Autorite de Regulation des Telecommunications) muss erst noch den technischen Rahmen festlegen, innerhalb dessen das Störwellen-System verwendet werden kann. Eine Entscheidung in der Frage dürfte das ART Ende März bekannt geben. Anschließend wird der Industrie-Staatssekretär mit der Frage befasst. Danach muss die Pariser Regierung den Entschluss ihren Unionspartnern und der EU-Kommission in Brüssel bekanntgeben. Die Kommission hat drei Monate Zeit, um eventuelle Abänderungen zu fordern. (APA)