Panorama
Sturmschäden am Auto bezahlt meistens nur die Kaskoversicherung
Kein Ersatz bei Haftpflicht von Schäden durch Äste, Dachziegel usw...
Wien - Die Sturmböen in Ostösterreich mit Spitzen bis zu 90
km/h haben bereits zahlreiche Schäden verursacht. Verkehrsteilnehmer
müssen mit unvorhergesehenen oder aufgewirbelten Hindernissen
rechnen, warnte der ARBÖ am Mittwoch, in einer Aussendung.
Sachschäden durch herabgefallene Äste oder umgestürzte Motorräder
werden in den meisten Fällen nur von der Kaskoversicherung gedeckt. Wird ein ordnungsgemäß abgestelltes Motorrad etwa durch Wind oder
Sturm umgestoßen und beschädigt ein Auto, haftet der Besitzer laut
ARBÖ nicht. Für einen Anspruch auf Schadenersatz aus der
Kfz-Haftpflicht muss das gegnerische Fahrzeug in Betrieb gewesen
sein. Um Schadenersatz nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch
gewährt zu bekommen, muss dem Unfallgegner ein schuldhaftes Verhalten
nachgewiesen werden.
Renate Göppert, Juristin des Clubs: "Für den Besitzer des
beschädigten Pkw mag diese Regelung ungerecht erscheinen.
Andererseits kann auch der Besitzer des Motorrades wohl nicht für
einen Schaden haftbar gemacht werden, an dessen Verursachung ihn
keinerlei Schuld trifft." Der geschädigte Autobesitzer müsste dem
Motorradlenker ein schuldhaftes Verhalten beim Abstellen des
Fahrzeuges nachweisen. Eine andere Möglichkeit wäre eine bestehende
Kaskoversicherung für den Pkw, die dann diesen Schaden deckt.
Gleiches gilt laut ARBÖ etwa, wenn ein Fahrzeug von einem Ast
getroffen und beschädigt wird. Niemand haftet, weil das Ereignis auf
höherer Gewalt beruht. Das gilt für parkende, haltende oder fahrende
Autos. "Nur wenn der Baum offensichtlich schon vorher morsch war,
könnte der Liegenschaftsbesitzer zur Haftung herangezogen werden", so
Göppert. Ähnliches gilt bei Beschädigungen durch herabstürzende
Dachteile. Ist dem Hausbesitzer schuldhaftes Verhalten nachzuweisen,
so kann dieser auch dafür haftbar gemacht werden. (APA)