Wien - Die Sturmböen in Ostösterreich mit Spitzen bis zu 90 km/h haben bereits zahlreiche Schäden verursacht. Verkehrsteilnehmer müssen mit unvorhergesehenen oder aufgewirbelten Hindernissen rechnen, warnte der ARBÖ am Mittwoch, in einer Aussendung. Sachschäden durch herabgefallene Äste oder umgestürzte Motorräder werden in den meisten Fällen nur von der Kaskoversicherung gedeckt. Wird ein ordnungsgemäß abgestelltes Motorrad etwa durch Wind oder Sturm umgestoßen und beschädigt ein Auto, haftet der Besitzer laut ARBÖ nicht. Für einen Anspruch auf Schadenersatz aus der Kfz-Haftpflicht muss das gegnerische Fahrzeug in Betrieb gewesen sein. Um Schadenersatz nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch gewährt zu bekommen, muss dem Unfallgegner ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Renate Göppert, Juristin des Clubs: "Für den Besitzer des beschädigten Pkw mag diese Regelung ungerecht erscheinen. Andererseits kann auch der Besitzer des Motorrades wohl nicht für einen Schaden haftbar gemacht werden, an dessen Verursachung ihn keinerlei Schuld trifft." Der geschädigte Autobesitzer müsste dem Motorradlenker ein schuldhaftes Verhalten beim Abstellen des Fahrzeuges nachweisen. Eine andere Möglichkeit wäre eine bestehende Kaskoversicherung für den Pkw, die dann diesen Schaden deckt. Gleiches gilt laut ARBÖ etwa, wenn ein Fahrzeug von einem Ast getroffen und beschädigt wird. Niemand haftet, weil das Ereignis auf höherer Gewalt beruht. Das gilt für parkende, haltende oder fahrende Autos. "Nur wenn der Baum offensichtlich schon vorher morsch war, könnte der Liegenschaftsbesitzer zur Haftung herangezogen werden", so Göppert. Ähnliches gilt bei Beschädigungen durch herabstürzende Dachteile. Ist dem Hausbesitzer schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, so kann dieser auch dafür haftbar gemacht werden. (APA)