Bern - Slobodan Milosevic ist auch wegen Veruntreuung im Visier der Justiz. Das UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag und die jugoslawischen Behörden haben mehrere Rechtshilfeansuchen an die Schweiz gerichtet. Bisher wurden über neun Millionen Franken (6,09 Mill. Euro/83,8 Mill. S) gesperrt. Belgrad hat insgesamt vier Rechtshilfeansuchen in der Schweiz eingereicht, dies im Rahmen der Ermittlungen wegen möglicher Veruntreuung aus dem Umfeld des ehemaligen Präsidenten. Das bisher letzte Ansuchen wurde vor Weihnachten eingereicht, wie Folco Galli, Sprecher des Schweizer Bundesamtes für Justiz am Dienstag sagte. Zur Zeit werde geprüft, ob den Ansuchen Folge geleistet werde, sagte Galli. Auf zwei Ansuchen vom November 2001 sei die Schweiz bisher eingegangen. In Bezug auf ein Gesuch vom August 2001 warte man noch auf Präzisierungen aus Belgrad. Die jugoslawischen Behörden hätten noch bis Ende März Zeit, zu antworten. Zur genauen Zahl der blockierten Konten wollte sich Galli nicht äußern. Er erklärte lediglich, dass insgesamt 9,2 Millionen Franken auf Konten bei Genfer, Zürcher und Luganeser Banken eingefroren worden seinen. Bisher sei noch kein Konto gefunden worden, das Milosevic selbst gehöre. Die Schweiz habe auch zwei Rechtshilfeansuchen des UNO-Kriegsverbrechertribunals Folge geleistet, sagte Galli. Über den Gegenstand der Gesuche wollte Galli keine Angaben machen. Carla Del Ponte, Chefanklägerin des Tribunals, sagte in einem am Dienstag in der Tageszeitung "Le Temps" erschienenen Interview, die finanzielle Untersuchung sei abgeschlossen, soweit es um die Verwendung der Gelder durch Milosevic - ob illegal oder nicht - in Bezug auf Kriegsverbrechen gehe. Mehrere Länder hätten gut kooperiert, darunter auch die Schweiz.(APA/sda)