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Graz - Namen von Internet-Domains sind ein knappes Gut. Es kommt daher immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Bewerbern. Die österreichische Vergabestelle für Internet-Domain-Namen, "nic.at", hat nun einen Vorschlag zur Errichtung eines Schiedsgerichtes vorgelegt. Die Einrichtung dieses alternativen Streitschlichtungsmechanismus erfolgt im internationalen Gleichklang. So stand den Streitparteien schon bisher bei Streitigkeiten um .com-, .net- und .org-Domains das Schiedsverfahren der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) offen. An diesem wurden aber vor allem sein weltweiter Geltungsbereich und seine amerikanische Prägung kritisiert. Deshalb haben bereits im letzten Jahr die Vergabestellen in Großbritannien und Belgien Schiedsgerichte eingerichtet, die nationale Rechtstraditionen berücksichtigen. Das "nic.at"-Schiedsgericht ist dementsprechend nach der österreichischen Zivilprozessordnung konstruiert. Kürze und geringe Kosten Barbara Haindl, Leiterin der Rechtsabteilung der "nic.at", betont, dass neben der Kürze und den geringen Kosten des Verfahrens vor allem der durch den Spruch gewährte Übertragungsanspruch für das neue Verfahren spricht. Diesen Anspruch auf Übertragung eines Domain-Namens hat die staatliche Rechtsprechung bisher in Österreich nicht gewährt. Von der Wirtschaft wird dieser aber gerade als besonders wichtig angesehen, da es im wirtschaftlichen Wettbewerb entscheidend ist, den umstrittenen Namen rasch für seine eigenen Zwecke gebrauchen zu können. Der Anwendungsbereich des österreichischen Modells soll Domain-Streitigkeiten zwischen dem Domain-Inhaber und Dritten hinsichtlich .at-, .co.at- und .or.at-Domains umfassen. Diese Streitigkeiten können sich unter anderem aus Namens-, Marken-, Kennzeichen- und Wettbewerbsrechten ergeben. Um den Vorwurf der Parteilichkeit zu vermeiden, wurde die Vergabestelle selbst als Partei vom Verfahren ausgeschlossen. Zudem ist der Schiedsrichtersenat nicht nur mit einem Juristen, sondern auch mit einem Techniker und einem Kaufmann besetzt, um bei den Entscheidungen auch technische und wirtschaftliche Erwägungen einbeziehen zu können. In einer Konsultationsphase sollen bis Mitte März Beiträge zum Thema gesammelt werden. Danach werden in einem ein- bis zweijährigen Testbetrieb die Effizienz des Verfahrens und dessen Akzeptanz geprüft. (DER STANDARD, Printausgabe 12.2.2002)