Klagenfurt - Für den Volksgruppenbeirat im Bundeskanzleramt ist klar, dass das Ortstafelerkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) umgesetzt werden muss. Die Analyse durch den Rechtsexperten Dieter Kolonovits bestätige, dass es keine Fehler oder Schlampigkeiten gegeben habe. Dennoch setzen die Kärntner Slowenen weiter auf Konsens. "Denn es geht nicht ohne Kärnten", meint der Obmann des Volksgruppenbeirats Marjan Sturm.

Bereits am 20. Februar wollen die Slowenen an einer Ortstafel-Enquete des Landes teilnehmen. Die FPÖ-Forderungen nach einer geheimen Minderheitenfeststellung oder Ortstafel-Volksbefragung lehnen sie strikt ab. Sturm sieht drei Wege, das VfGH-Urteil umzusetzen: die Reparatur des Volksgruppengesetzes 1976, die Änderung der Topographieverordnung 1977 oder die Auflistung von Gemeinden mit zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln, über die diskutiert werden könnte.

Für die FPÖ hat das alles keine Relevanz, sagt FP-Landesparteichef Martin Strutz. Die Volksbefragung werde "sicher durchgeführt", und das VfGH-Erkenntnis müsse "nicht zwingend umgesetzt" werden. Das sieht die ÖVP anders, deren Volksgruppen-Beirat Franz Richau sich eine Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln bei einem slowenischen Bevölkerungsanteil zwischen fünf und 24 Prozent vorstellen kann. Strutz findet das "skandalös". (stein, DER STANDARD, Printausgabe, 9./10.2.2002)