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Eisenstadt - Die burgenländische FPÖ - die ihren Landtagswahlkampf 2000 in selbstquälerischer Loyalität zur Bundespartei mit dem Thema EU-Erweiterung bestritten hatte - musste nun zugeben, dass ihre Unterschriftensammlung zur Einleitung einer einschlägigen Volksbefragung gescheitert ist.

Zwar habe man, erklärt Geschäftsführer Norbert Hofer, die notwendigen 10.000 Unterschriften beisammen, die Gemeinden würden aber nun deren Bestätigung verweigern. Der Landesverfassungsdienst habe ihnen dies nahe gelegt. Die Abwicklung der Unterschriftensammlung zur - um es möglichst einfach auszudrücken - Einleitung einer Volksbefragung zur Einleitung einer bundesweiten Volksabstimmung über die EU-Erweiterung sei nunmehr eine "mission impossible".

Verfahrensrichtlinien außer Acht gelassen

Engelbert Rauchbauer, der Leiter des burgenländischen Verfassungsdienstes, sieht dies ähnlich. "Impossible" sei die "mission" allerdings deshalb, weil es der FPÖ gelungen sei, sämtliche Verfahrensrichtlinien außer Acht zu lassen, um sich nun zu wundern, dass kein Verfahren daraus geworden sei.

Das Volksbefragungsgesetz sehe ausdrücklich vor, dass jeder Unterstützer persönlich den Antrag an seine Wohngemeinde stelle, diese möge ihm die Existenz in der Wählerevidenz bestätigen. Der Vorwurf der FPÖ, "dass es damit nie mehr eine Volksbefragung im Burgenland geben kann", (Generalsekretär Karl Schweitzer) gehe allerdings ins Leere. Denn solch ein Antrag kann völlig formlos gestellt werden, auch über einen Dritten. "Die FPÖ hätte also bei der Unterschriftensammlung nur ein entsprechendes Formular unterschreiben lassen müssen." So aber seien die nun vorgelegten Listen bloß eine informelle Kundgebung. Geeignet durchaus, der eigenen Meinung Gewicht zu verleihen. Ungeeignet freilich, damit ein formelles Verfahren, eine Volksbefragung, zu erzwingen. Burgenlands FP-Chef Stefan Salzl will das nicht glauben. Er hofft auf den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt.

In einer damit zusammenhängenden Causa hat der schon entschieden: Die Volksbefragung sei ohnehin unzulässig. So wie der nun zur Befragung anstehende Ortstafelstreit in Kärnten sei auch die EU-Erweiterung keine "grundsätzliche Angelegenheit der Landesvollziehung". Nur über die könne das Volk befragt werden.

Ein aus Koalitionsräson ungenannt bleiben wollender VP-Funktionär sieht in dieser Geschichte ein weiteres Indiz für die grundsätzliche FP-Wurschtigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Normen. Sein Kollege widerspricht. Man dürfe das durchaus eine Spur humoristischer sehen. Ihn zumindest erinnere das Ganze weniger an den Film "Mission impossible". Eher schon an "Kevin - Allein zu Haus".

(DER STANDARD, Printausgabe, 8.2.2002)