Kein Sonderschutz für Internet-Adresse von Moderator Jauch
Deutsche Richter gaben Kontentfirma Recht
Redaktion
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Der deutsche Fernsehmoderator Günther Jauch
hat nach einer Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts keinen
Anspruch auf einen besonderen Namensschutz bei der Registrierung von
Internet-Adressen. Die Richter wiesen in ihrem Urteil die Klage des
TV-Moderators zurück. Jauch hatte seine Namensrechte durch die
Registrierung der Internet-Adresse http://www.guenter-jauch.de durch
die Unternehmen FreeCity GmbH und Kontent GmbH verletzt gesehen.
Halbe Million Euro Streitwert
FreeCity-Geschäftsführer Michael Faß sagte, das Urteil stelle
Rechtssicherheit für Anbieter von Internet-Adressen und ihre Kunden
her. Im Mai vergangenen Jahres hatte Jauch vor dem Kölner Landgericht
gewonnen. Die Richter bestätigten damals zwei einstweilige
Verfügungen gegen die Duisburger Firmen. FreeCity und Kontent wurde
untersagt, die Internet-Adresse "guenter-jauch" mit den Endungen
"de", "com", "net" und "org" für Kunden zur Registrierung anzubieten.
Die Unternehmen gingen daraufhin in die Berufung. Der Streitwert
wurde auf eine halbe Million Euro festgelegt.(APA/Reuters)
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