Salzburg - Das Land Salzburg dürfte als erstes Bundesland dem Tierschutz Verfassungsrang zubilligen. Ein entsprechender Antrag aller vier Landtagsfraktionen wurde diese Woche vorgelegt und soll am 26. Februar im Verwaltungs- und Verfassungsausschuss behandelt werden.

Konkret soll der Artikel 9 der Landesverfassung, der die "Aufgabe und Grundsätze des staatlichen Handelns" festschreibt, ergänzt werden. Zu diesen Aufgaben gehört laut Antrag von VP, SP, FP und Grünen in Hinkunft auch "die Achtung der Tiere als Mitgeschöpfe und ihr Schutz im Rahmen der Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden." Damit wird die "Ware" zum "Mitgeschöpf" freuen sich die Grünen, auf deren Initiative der Antrag zurückgeht.

Kommt es zu der Verfassungsänderung käme dem Tierschutz in Salzburg - laut Landesverfassung - der selbe Stellenwert zu wie der "Schaffung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung für alle Landesbürger, insbesondere für Frauen". Dies ist gemeinsam mit anderen Grundsätzen aus den Bereichen Wirtschaft, Bildung oder Kultur ebenfalls in Artikel 9 festgeschrieben. (neu/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 7.2.2002)