Salzburg - Wegen negativer Veränderungen in der Arbeitswelt würden immer mehr Beschäftigte die Rechtsberatung der AK aufsuchen, erklärte AK-Präsident Alex Böhm am Mittwoch, bei einem Pressegespräch in Salzburg. Neben den steigenden Anfragen zu den Themen Mobbing und atypische Beschäftigungsverhältnisse sei auch das Kinderbetreuungsgeld zu einem Topthema geworden. Dabei habe sich gezeigt, dass Frauen in ungeschützte Teilzeitbeschäftigungen abgedrängt würden, erläuterte Rechtsberaterin Cornelia Schmidjell. Die Bezugszeiten des Kinderbetreuungsgeldes seien nicht mit dem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz harmonisiert. Das bedeute, dass Frauen zwar bis zu zweieinhalb Jahre lang Kinderbetreuungsgeld erhalten aber nur für zwei Jahre einen Anspruch auf Karenzierung am Arbeitsplatz haben. Ein Nicht-Erscheinen am Arbeitsplatz stelle einen Entlassungsgrund dar. "Hier klafft eine Lücke, von der viele Frauen nichts wissen", warnte Schmidjell. Verhandlungen über Kündigungsschutz notwendig In der Praxis müssen diese Frauen dann eine freiwillige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen und zusätzlich über einen eventuellen Kündigungsschutz verhandeln. Auch die Väter - die bisher meist im Anschluss an die Mutter ihre Karenzzeit antraten - hätten keinen Anspruch auf Karenzierung mehr. Das werde dazu führen, dass die ohnehin spärlich vorhandene Väterkarenz "praktisch nicht mehr existent sein wird", so Schmidjell. Ein weiters Problem liegt laut Schmidjell in den Zuverdienstgrenzen während der Karenzzeit. Diese seien "sehr kompliziert" und brächten in der Durchführung "willkürliche Unterschiede", die unter anderem vom Geburtstermin des Kindes abhängen. Berufstätige Frauen, die nach den ersten beiden Jahren weiterhin Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen, müssten oft in ungeschützte Teilzeitjobs wechseln, um den Anspruch nicht zu verlieren. Ob und wann diese Frauen dann wieder auf einen Vollzeitbeschäftigungsplatz wechseln können, stehe im "luftleeren Raum", meinte Schmidjell. Im vergangenen Jahr haben knapp 10.000 Salzburger - um 20 Prozent mehr als im Jahr davor - eine persönliche Beratung bei der AK in Anspruch genommen. Insgesamt habe die AK 3,2 Millionen Euro (44 Mill. S) erkämpft. Etwa 2,1 Millionen Euro davon wurden in Arbeitsgerichtsprozessen erstritten. (APA)