Inland
Kindergeld als Sorgenkind
Reger Andrang bei der AK-Rechtsberatung - Präsident Böhm: "Arbeitnehmerinnen werden in ungeschützte Teilzeitjobs abgedrängt"
Salzburg - Wegen negativer Veränderungen in der Arbeitswelt
würden immer mehr Beschäftigte die Rechtsberatung der AK aufsuchen,
erklärte AK-Präsident Alex Böhm am Mittwoch, bei einem
Pressegespräch in Salzburg. Neben den steigenden Anfragen zu den
Themen Mobbing und atypische Beschäftigungsverhältnisse sei auch das
Kinderbetreuungsgeld zu einem Topthema geworden. Dabei habe sich
gezeigt, dass Frauen in ungeschützte Teilzeitbeschäftigungen
abgedrängt würden, erläuterte Rechtsberaterin Cornelia Schmidjell. Die Bezugszeiten des Kinderbetreuungsgeldes seien nicht mit dem
arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz harmonisiert. Das bedeute, dass
Frauen zwar bis zu zweieinhalb Jahre lang Kinderbetreuungsgeld
erhalten aber nur für zwei Jahre einen Anspruch auf Karenzierung am
Arbeitsplatz haben. Ein Nicht-Erscheinen am Arbeitsplatz stelle einen
Entlassungsgrund dar. "Hier klafft eine Lücke, von der viele Frauen
nichts wissen", warnte Schmidjell.
Verhandlungen über Kündigungsschutz notwendig
In der Praxis müssen diese Frauen dann eine freiwillige
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen und zusätzlich über einen
eventuellen Kündigungsschutz verhandeln. Auch die Väter - die bisher
meist im Anschluss an die Mutter ihre Karenzzeit antraten - hätten
keinen Anspruch auf Karenzierung mehr. Das werde dazu führen, dass
die ohnehin spärlich vorhandene Väterkarenz "praktisch nicht mehr
existent sein wird", so Schmidjell.
Ein weiters Problem liegt laut Schmidjell in den
Zuverdienstgrenzen während der Karenzzeit. Diese seien "sehr
kompliziert" und brächten in der Durchführung "willkürliche
Unterschiede", die unter anderem vom Geburtstermin des Kindes
abhängen. Berufstätige Frauen, die nach den ersten beiden Jahren
weiterhin Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen, müssten oft in
ungeschützte Teilzeitjobs wechseln, um den Anspruch nicht zu
verlieren. Ob und wann diese Frauen dann wieder auf einen
Vollzeitbeschäftigungsplatz wechseln können, stehe im "luftleeren
Raum", meinte Schmidjell.
Im vergangenen Jahr haben knapp 10.000 Salzburger - um 20 Prozent
mehr als im Jahr davor - eine persönliche Beratung bei der AK in
Anspruch genommen. Insgesamt habe die AK 3,2 Millionen Euro (44 Mill.
S) erkämpft. Etwa 2,1 Millionen Euro davon wurden in
Arbeitsgerichtsprozessen erstritten. (APA)