München - Das Verwaltungsgericht München hat das Verbot der geplanten Demonstrationen gegen die am Freitag beginnende 38. Konferenz für Sicherheitspolitik bestätigt. Wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte, folgte es damit im Wesentlichen den Darlegungen der Stadt München. Die Stadt hatte die Demonstrationen mit der Begründung verboten, dass mit der Teilnahme gewaltbereiter Gruppen gerechnet werden müsse. Das Verwaltungsgericht verwies die Organisatoren auf "Ersatzveranstaltungen" außerhalb der Innenstadt.Begründung des Demonstrationsverbots Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle hatte am Donnerstag zur Begründung des Demonstrationsverbots gesagt, nach den Erkenntnissen von Verfassungsschutz und Polizei bestehe eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Demnach wollten "nach vorsichtigen Schätzungen" 2.500 bis 3.000 "extrem gewaltbereite" Demonstranten nach München kommen. Das "Bündnis gegen die NATO-Sicherheitspolitik", das die Proteste organisiert, hatte daraufhin beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Zahl der gewaltbereiten Demonstranten seien nicht belegt Die Anwältin des Protestbündnisses, Angelika Lex, hatte bereits vor der Gerichtsentscheidung angekündigt, im Falle einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht werde das Bündnis als nächste Instanz den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Lex sagte, die genannte Zahl der gewaltbereiten Demonstranten seien nicht belegt. Das Bündnis bestehe weiter auf dem Demonstrationsrecht. Dem Bündnis gehören nach eigenen Angaben mehr als hundert Gruppen und Organisationen an. (APA)