International
Münchner Sicherheitstreffen: Totales Demonstrationsverbot
Gegner ziehen vor Gericht
München - Das Verwaltungsgericht München hat das Verbot
der geplanten Demonstrationen gegen die am Freitag beginnende 38.
Konferenz für Sicherheitspolitik bestätigt. Wie das Gericht am
Donnerstagabend mitteilte, folgte es damit im Wesentlichen den
Darlegungen der Stadt München. Die Stadt hatte die Demonstrationen
mit der Begründung verboten, dass mit der Teilnahme gewaltbereiter
Gruppen gerechnet werden müsse. Das Verwaltungsgericht verwies die
Organisatoren auf "Ersatzveranstaltungen" außerhalb der Innenstadt.Begründung des Demonstrationsverbots
Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle hatte am
Donnerstag zur Begründung des Demonstrationsverbots gesagt, nach den
Erkenntnissen von Verfassungsschutz und Polizei bestehe eine
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Demnach wollten "nach
vorsichtigen Schätzungen" 2.500 bis 3.000 "extrem gewaltbereite"
Demonstranten nach München kommen. Das "Bündnis gegen die
NATO-Sicherheitspolitik", das die Proteste organisiert, hatte
daraufhin beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
Zahl der gewaltbereiten Demonstranten seien nicht belegt
Die Anwältin des Protestbündnisses, Angelika Lex, hatte bereits
vor der Gerichtsentscheidung angekündigt, im Falle einer Niederlage
vor dem Verwaltungsgericht werde das Bündnis als nächste Instanz den
Verwaltungsgerichtshof anrufen. Lex sagte, die genannte Zahl der
gewaltbereiten Demonstranten seien nicht belegt. Das Bündnis bestehe
weiter auf dem Demonstrationsrecht. Dem Bündnis gehören nach eigenen
Angaben mehr als hundert Gruppen und Organisationen an. (APA)