Ohne Verlängerung der Betriebsvereinbarung, die am Donnerstag ausläuft, dürfen Mediziner an den Uni-Kliniken nicht länger als 13 Stunden pro Tag arbeiten, also keine Nacht- oder Wochenenddienste machen. Falls die Vereinbarung nicht erneuert wird, drohen an den drei Universitätskliniken in Wien, Innsbruck und Graz erhebliche Verzögerungen beim Routinebetrieb. Lediglich die Notversorgung kann wie gewohnt aufrechterhalten bleiben. Bei Forschung und Lehrer werden Rückschläge erwartet.Die Ärzte beharren auf eine vom damaligen Wissenschaftsminister Caspar Einem (SPÖ) 1999 versprochene höhere Entlohnung für eine Verlängerung der am 31. Jänner auslaufenden Betriebsvereinbarung zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Dieses sieht vor, zusätzlich geleistete Dienstpflichten in der Patientenbetreuung in zwei Stufen extra zu honorieren. Die erste Stufe war bereits 1999 mit der Erhöhung der Klinikzulage sowie der Schaffung von 300 zusätzlichen Planstellen realisiert worden. Nun geht es laut Angaben des stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Wilhelm Gloss, darum, die zweite Phase in Kraft zu setzen, die neben einer weiteren Erhöhung der Klinikzulage um 291 Euro (4000 Schilling) auch eine Anhebung der Journaldienstzulage sowie weitere Planstellen vorsieht. Während man auf die beiden letzten Punkte verzichtet habe, "können wir von der Erhöhung der Klinikzulage nicht absehen", betonte Gloss. Die Regierung will laut Finanzstaatssekretär Alfred Finz (ÖVP) hart bleiben und spricht von einer "doppelten" Abgeltung. Als einziges der drei betroffenen Ressorts (Bildungsministerium, Ministerium für Öffentliche Leistungen, Finanzministerium, Anm.) hat laut GÖD das Bildungsministerium das Gesprächsangebot aufgegriffen. Konsens mit Gehrer Laut Gloss habe es mit Ministerin Elisabeth Gehrer eine Einigung über eine Zulage für Jungärzte gegeben, die diese aus ressorteigenen Budgetansätzen bedecken könne. Von den geforderten rund 9,08 Mio. Euro macht dies aber nur etwa 2,18 Mio. Euro aus. Alles, was darüber hinausgeht, bedarf der legistischen Mitwirkung der Vizekanzlerin und der finanziellen Bedeckung durch den Finanzminister", meinte Gloss und auch das Bildungsministerium verwies am Dienstag erneut auf die Zuständigkeit der Vizekanzlerin. Die Gewerkschaft erinnerte mit Nachdruck daran, dass das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz zwingendes Recht sei. Falls Ärzten von ihren Vorgesetzten ohne Verlängerung der Betriebsvereinbarung eine 13 Stunden überschreitende Dienstzeit vorgeschrieben wird, empfiehlt die Gewerkschaft, auf eine "individuelle, schriftliche, datierte und persönlich unterschriebene Ausfertigung dieser Weisung" zu bestehen. Der entsprechende Dienst solle nur unter Protest angetreten werden. (red,derstandard,print-ausgabe,30.1.2002)