Wien - Im börsenotierten Feuerfestkonzern RHI, der zur Liquiditätssicherung nach dem milliardenteuren Schlussstrich unter das operative USA-Geschäft eine nachrangige Wandelanleihe von insgesamt 144 Mill. Euro (1,98 Mrd. S) begibt, wurden nun die Konditionen für diese Emission festgelegt. Beschlossen werden soll die Anleihe in einer außerordentlichen Hauptversammlung (HV) am 15. Februar 2002.Zwei Tranchen Die Anleihe wird in zwei Tranchen begeben. Laut vorliegender Tagesordnung steht in der HV die bis zum 31. Dezember 2006 auszunützende Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von auf Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen ("Tranche A", "Tranche B") mit einer "an das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) des RHI-Konzerns gebundenen, nachzahlbaren festen Verzinsung von 6 Prozent p.a." durch die Begebung von jeweils 1.809 nachrangigen Wandelschuldverschreibungen (Tranche A) zu je Nominale 40.000 Euro mit einer Laufzeit bis einschließlich 31. Dezember 2009 an. Voraussetzung der Rückzahlung der ersten Tranche ist, dass auch nach Rückzahlung das im Einzelabschluss der RHI AG auszuweisende Eigenkapital noch mindestens der Hälfte des dann aktuellen Grundkapitals der RHI AG entspricht. Die Zeichner der ersten Tranche sollen berechtigt sein, ihre Obligationen erstmals ab 1. Jänner 2007 im Umtauschverhältnis 1:5.500 (eine Wandelschuldverschreibung Tranche A gegen 5.500 Stückaktien) umzutauschen, bei der Tranche B soll das schon ab 1. Jänner 2003 möglich sein. Der Emissionserlös fließt in die Rückzahlung der Bankschulden. Akteienoptionsprogramm wird aufgehoben Weiters wird der a.o. Hauptversammlung (HV) über eine bedingte Anhebung des Grundkapitals um bis zu 14,476.428,55 Euro vorgeschlagen, was eine Aufhebung des Aktienoptionsprogramms für Mitarbeiter und das Management bedeutet. Als dritter Tagesordnungspunkt sind Nachwahlen in den Aufsichtsrat anberaumt, da die Bankenvertreter im Aufsichtsrat, Andreas Treichl (Erste Bank) und Erich Hampel (BA/CA) bereits im Vorjahr ausgeschieden sind. Kleinaktionärs-Kritik Auf scharfe Kritik stieß die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung bei Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger. Er fordert die Ergänzung um einen Antrag auf aktienrechtliche Sonderprüfung laut § 118 Aktiengesetz. Ein Hauptkritikpunkt Rasingers ist, dass die Beschäftigung der durch die RHI-Unternehmensspitze weisungsgebundenen internen Revision viel früher erfolgen hätte müssen. Rasinger vertritt die Ansicht, dass die Krise der RHI tiefer liege, die Asbestproblematik allein sei als Erklärung für den Verlust aus 2001 von rund 12 Mrd. S (870 Mill. Euro) nicht ausreichend, da die finanzielle Belastung aus "Asbest USA" nur 7 Mrd. S (510 Mill. Euro) ausmache. Außerdem forderte Rasinger die Abwahl der Aufsichtsräte Walter Ressler und Friedrich Nemec. (APA)