Der beherzte Schritt zum Rechtsanwalt sei jedem Firmengründer anempfohlen. Nicht weil es so viel Spaß macht, langwierige Streitigkeiten, eventuelle Konkurse oder sonstige Desaster zu visionisieren, sondern weil "Vorbeugen ist besser als Heilen" kein antiquierter Kreuzerlstich-spruch auf Omas Küchenhangerl ist. Anders als der Notar oder der Steuerberater verfügt der Anwalt über eine nicht zu unterschätzende Prozesserfahrung aus Konfliktfällen. Während das Gericht unparteilich über die Dinge wacht, setzt sich der Anwalt - parteilich für seinen Klienten - für dessen Interessen ein. Der Notar ist in den meisten Fällen derjenige, der seine Unterschrift unter jene Dinge setzt, die bereits von den Partnern vereinbart sind.Natürlich gibt es auch sehr fantasievolle Notare, doch die so genannte "Konflikterfahrung" liegt eindeutig beim Anwalt, der prohibitiv und von vornherein schützend bei Verträgen berät. In der Anfangsphase ist natürlich der Steuerberater ein wesentlicher Ratgeber, jedoch beschränkt sich seine Kernkompetenz auf die abgabenrechtliche Seite. Wenn es um gesellschafts-, wirtschafts- und konkursrechtliche Bereiche geht, dann beginnt das Arbeitsfeld des Anwalts. Sachliche Notwendigkeit "Die Rechtsform eines Unternehmens muss sich an den sachlichen Notwendigkeiten orientieren", expliziert Rechtsanwalt Wolfgang Leitner, "personenorientierte Unternehmungen brauchen eine andere Rechtsform als jene, die waren- oder kapitaleinsatzorientiert sind. Wenn junge Leute mit einem kleinen Unternehmen beginnen wollen, dann wird man wohl zuerst einmal die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, welche die einfachste und unkomplizierteste Form der Zusammenarbeit ermöglicht, in Erwägung ziehen. Wenn man eine gewisse verdichtete, einfache Struktur haben möchte, die Erwerbsgesellschaft, die als gemeinsam haftend in Form der OEG (Offene Erwerbsgesellschaft) oder beschränkt haftend als KEG (Kommanditerwerbsgesellschaft) protokollierbar ist. Die OHG und KG hat nach außen hin eine größere Dimension. Mit den im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften hat man bereits einen höheren Stellenwert, man ist leichter überprüfbar und präsenter. Die Ges.m.b.H. ist eine noch weiter verdichtete, unternehmerische Struktur, bei der weniger das persönliche und mehr das Element der Kapitalbeteiligung im Vordergrund steht. Exitstrategien Gesellschaftsverträge sind sorgfältig zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf eine überlegte Exitstrategie", so Leitner, "Denn nicht selten passiert es - wenn solche Verträge einfach nach einem Schimmelbuch heruntergeschrieben werden -, dass jemand in einer Minderheitenposition im Unternehmen festgehalten wird." Solche Enttäuschungen kann man sich durch sorgfältig überlegte Verträge ersparen. Etwa durch den Passus, dass Partner ein Kündigungsrecht besitzen und bei Kündigung den Anteil des Kündigenden zu einem bestimmten Preis übernehmen können oder auch müssen - das ist eben Verhandlungssache. "Vorsicht vor der Abkürzung ,m.b.H.', denn dies heißt zwar ,mit beschränkter Haftung', jedoch kann man mit der im Gesetz vorgesehenen minimalen Kapitalbeteiligung gerade noch die erste Miete, den Designer-schreibtisch und einen Block kaufen - aber dann muss eben doch die Bank mit einem Kredit her. Und jene verlangt die persönliche Haftung", warnt Leitner. Die Ratschläge des Wiener Rechtsanwalts gehen beinahe alle in Richtung Finanzen: "Oft wird mit einem Mindestkapital begonnen, und schlussendlich stehen viele Firmen mit einem Bankkredit samt persönlichen Haftungen da, dessen Zinsen schwer auf dem Unternehmen lasten. Lediglich mit einer Idee, Eifer und Arbeitskraft soll man nicht starten. Ein guter Teil Eigenkapital ist schon sehr wichtig, sonst liegt das Scheitern sehr nahe. Das "sorgfältige" Scheitern ist zwar nicht mehr strafbar - im Gegensatz zur grob fahrlässigen Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen - aber sicher nicht erfreulich." Zugunsten des Klienten wurde vereinbart: Wird der Ges.m.b.H.-Vertrag unter rechtsanwaltlicher Beratung abgeschlossen, wird er auch nicht teurer, weil in diesem Fall Notar und Rechtsanwalt jeweils nur die Hälfte der Gebühren verrechnen. (kredo)