Literatur
Besserstellung für deutsche AutorInnen
Bundestag hat neues Urhebervertragsrecht verabschiedet
Berlin. - Nach mehr als zwei Jahren erbitterter
Diskussionen hat der Deutsche Bundestag nun ein neues
Urhebervertragsrecht verabschiedet. Das Gesetz gewährt Autoren,
freien Journalisten, Übersetzern und anderen Kreativen der
Medienwirtschaft Anspruch auf eine angemessene Vergütung ihrer
Arbeit. Verlage und freie Mitarbeiter müssen dafür nun Regelungen
aushandeln, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Autoren werden
außerdem stärker als bisher am Erfolg ihrer Werke beteiligt. Der von
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin eingebrachte Entwurf
wurde mit Stimmen aus allen Fraktion beschlossen. Medien- und
Autorenverbände begrüßten das Gesetz. Der von ihnen kritisierte Zwang zu einer Schlichtung bei
Streitigkeiten war nach heftigen Protesten der Medienverbände in
letzter Minute aus dem Entwurf gestrichen worden. Die tarifähnliche
Tabelle greift jetzt nur, wenn beide Seiten zustimmen. Auch das
anschließende Schlichtungsverfahren hat keine bindende Wirkung. Der
Autor kann zwar mit seinem Anspruch vor Gericht gehen. Das Gericht
muss sich aber in seiner Entscheidung nicht auf die brancheninternen
Vereinbarungern stützen.
"Bestseller-Paragraf"
Auch der "Bestseller-Paragraf", der die Vergütung von Autoren bei
unerwartetem Erfolg ihrer Werke regelt, wurde nach Vorstellungen der
Verleger neu formuliert. Kreative, deren Werke höhere Erlöse erzielen
als zunächst vermutet, können an die einzelnen Verwerter
Nachforderungen stellen. Im ursprünglichen Entwurf musste der Erst-
Verwerter für alle Nutzungen in der Verwertungskette gegenüber dem
Autor haften und seine Ansprüche erst danach bei den Lizenznehmern
anmelden.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) nannte die
Bundestagsentscheidung einen "Sieg der Vernunft", die die Interessen
von Verwertern und Urhebern gleichermaßen berücksichtige. Die Rechts-
und Planungssicherheit der Verlage bleibe gewährt, sagte der BDZV-
Präsident Helmut Heinen.
"Meilenstein in der Rechtsgeschichte
Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) nannte das Gesetz einen
"Meilenstein in der Rechtsgeschichte". Etwa "70 bis 80 Prozent
unserer Vorstellungen sind realisiert", sagte der VS-Vorsitzende Fred
Breinersdorfer. Unzufrieden sei er jedoch mit dem Passus, dass die
Honorarrichtlinien nicht rechtsverbindlich sind, wenn eine Seite dem
im Streitfall vorgesehenen Schlichterspruch nicht zustimmt.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) geht von schwierigen
Verhandlungen über angemessene Honorare aus. An vielen Zeitungen und
Zeitschriften herrschten noch erhebliche Missstände, sagte DJV-
Justiziar Benno Pöppelmann. Er rechne mit Verhandlungen bereits in
diesem Jahr. Die Schere zwischen den Honoraren arbeitnehmerähnlicher
Mitarbeiter und freier Journalisten bewege sich im zweistelligen
Prozentbereich.
(APA/dpa)