Wien - Zwei Jahre und neun Monate nach dem Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma liegt nun der erste amtliche Entscheid vor: Die fremdenpolizeilichen Maßnahmen wie Mundverkleben und Fesseln waren "rechtswidrig". Diese Feststellung traf der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Wien. Wie berichtet, hatte sich der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger im Namen der Hinterbliebenen von Omofuma an den UVS gewandt: Die Behörde solle prüfen, ob Omofuma durch eine Menschenrechtsverletzung zu Tode gekommen sei. Der UVS erklärte zunächst, nur Betroffene selbst könnten ein derartiges Anliegen vorbringen. Doch der Verfassungsgerichtshof sprach Omofumas Angehörigen Parteienstellung zu, der UVS musste den Fall behandeln. Alle Zwangsmaßnahmen waren rechtswidrig In der Entscheidung wird ausgeführt, dass alle Zwangsmaßnahmen rechtswidrig gewesen seien. Omofuma war, weil er sich gegen seine Abschiebung gewehrt hatte, gefesselt und geknebelt worden. Im Flugzeug verklebten ihm drei Fremdenpolizisten den Mund, noch vor der Zwischenlandung in Bukarest war Omofuma erstickt. Der Strafprozess gegen die Beamten beginnt am 4. März am Landesgericht Korneuburg. Vorwurf: Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge. Höchststrafe: zehn Jahre Gefängnis. (Michael Simoner, DER STANDARD Print-Ausgabe 25.1.2001)