Österreich
Haftzeit für Rabelbauers "rechte Hand" bleibt
Wiener Oberlandesgericht gab Berufung nicht statt
Wien - Rainer M., die ehemalige "rechte Hand" des
Millionen-Jongleurs Bela Rabelbauer, muss für fünf Jahre ins
Gefängnis: Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgericht bestätigte
vor kurzem inhaltlich den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen
gewerbsmäßigen schweren Betrugs und betrügerischer Krida. Die dagegen
eingebrachten Rechtsmittel des 58-Jährigen wurden verworfen.Keine Untersuchungshaft
Trotz eines angeklagten Schadens von mehreren 100 Millionen
Schilling war Rainer M. im Februar 2001 als freier Mann zu seinem
späten Prozess im Wiener Landesgericht erschienen - die Vorwürfe
datierten immerhin in die Jahre 1984 und 1985 zurück. Selbst beim
zuständigen Richter löste der Umstand Verwunderung aus, dass die
Staatsanwaltschaft keine Untersuchungshaft beantragt hatte, zumal
Rainer M. über beste Kontakte in den arabischen Raum und nach
Südafrika verfügt und eine Fluchtmöglichkeit so durchaus gegeben
gewesen wäre.
Kredite von 25 Millionen Euro
Bela Rabelbauer hatte in dem Strafverfahren seinen früheren
Kompagnon als "meinen besten Mitarbeiter" bezeichnet. "Big Bela"
betonte, Rainer M. habe jene Unterlagen gefälscht, mit denen er,
Rabelbauer, im weiteren Verlauf von mehreren Banken Kredite in der
Höhe von 342 Millionen Schilling (24,9 Mill. Euro) erschleichen
konnte. Nach Darstellung von Rabelbauer war sein Partner in den
Schwindel im Detail eingeweiht.
Das Gericht erkannte Rainer M. letztlich im Großteil der Anklage
schuldig. Er hatte daher als Beteiligungstäter einen Schaden von
knapp über 300 Millionen Schilling (21,8 Mill. Euro)
mitzuverantworten. (APA)