Kärnten
FPÖ-Verbot für VfGH Spekulation ohne Grundlage
Vize Korinek: Höchstgericht hat keine Kompetenz
Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Montag in einer
Aussendung Gerüchte, wonach erwogen würde, die FPÖ als
verfassungswidrig zu verbieten, zurückgewiesen. Solche Spekulationen
würden schon deshalb jeder Grundlage entbehren, weil der VfGH -
anders als z.B. das deutsche Bundesverfassungsgericht - die Kompetenz
zur Erlassung eines Parteienverbotes gar nicht habe. VfGH-Vizepräsident Karl Korinek ergänzte, dass er in den
vergangenen Wochen mit allen Mitgliedern des Gerichtshofes teilweise
mehrmals in Kontakt gestanden sei. In seinen Gespräche habe er nicht
das geringste Indiz dafür erhalten, dass derartige Überlegungen
angestellt würden. (APA)