Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Montag in einer Aussendung Gerüchte, wonach erwogen würde, die FPÖ als verfassungswidrig zu verbieten, zurückgewiesen. Solche Spekulationen würden schon deshalb jeder Grundlage entbehren, weil der VfGH - anders als z.B. das deutsche Bundesverfassungsgericht - die Kompetenz zur Erlassung eines Parteienverbotes gar nicht habe. VfGH-Vizepräsident Karl Korinek ergänzte, dass er in den vergangenen Wochen mit allen Mitgliedern des Gerichtshofes teilweise mehrmals in Kontakt gestanden sei. In seinen Gespräche habe er nicht das geringste Indiz dafür erhalten, dass derartige Überlegungen angestellt würden. (APA)