Kriegsgefangene genießen nach dem einschlägigen Genfer Abkommen von 1949 besonderen Schutz. Wegen der allgemein gültigen Menschenrechte haben Vorschriften wie die, "jederzeit mit Menschlichkeit behandelt" werden zu müssen, heute nicht mehr eine so große Bedeutung.

Wichtig ist aber nach wie vor der Anspruch auf ein Mindestmaß an Hygiene, ärztliche Behandlung und das Unterlassen von Beleidigungen. Gerade das Gebot, Kriegsgefangene auch vor der öffentlichen Neugier zu schützen, bedeutet für die TV-Nation USA eine Einschränkung.

Problematisch bleibt die Frage, wer überhaupt Kriegsgefangener ist. Voraussetzung ist jedenfalls, dass der Inhaftierte im bewaffneten Konflikt vor seiner Festnahme Kombattant war. Dazu genügt es aber nicht, gekämpft zu haben. Das entscheidende Mindestkriterium ist, dass der Kämpfer seine Waffen im Angesicht des Gegners offen getragen hat. Wer seine Waffen verbirgt und dann heimtückisch zuschlägt, ist ein Terrorist und kein Kombattant. (jwo, DER STANDARD, Print vom 17.1.2002)