Unternehmen
Bank Burgenland: Wilder Kampf gegen die Verjährung
Kleinaktionäre klagen für Haftung von Vorstand Wolfgang Ulrich
Wien - Die Bank Burgenland
kommt aus den Gerichtssälen
nicht hinaus. Jetzt nehmen die
Kleinaktionäre den Bankenvorstand Wolfgang Ulrich in die Mangel: Er soll auf keinen
Fall von Haftungen entbunden
werden, so das Ziel der eingebrachten Anfechtungsklage.Denn Ulrich hatte sich im
Dezember von der Hauptversammlung die Ermächtigung
zur aufsehenerregenden Klage
in Höhe von 500 Mio. S (36,3
Mio. Euro) gegen die Wirtschaftsprüfer der Bank, Ernst
& Young und Deloitte & Touche, geholt. Durch diese Ermächtigung ist er laut Aktienrecht aber von finanziellen
Haftungen bei einem Scheitern dieser Klage entbunden.
Seine Sorgfaltspflicht kann er
somit nicht verletzt haben,
weil ihm die Hauptversammlung ja angeschafft hat, genau
diese Klage zu verfolgen. Das
heißt, Gerichts- und Verfahrenskosten können ihm nicht
mehr angelastet werden.
Gewaltige Gerichtskosten
Und genau darin, nämlich
lediglich im Aufhäufen gewaltiger Gerichtskosten, sehen
Anwälte das Ergebnis der bereits eingebrachten Klage in Höhe von 500 Mio. S (36,3
Mio. S). Denn der gesetzliche
Höchstbetrag für eine Haftung
der Wirtschaftsprüfer ist nur
fünf Mio. S pro Prüfungsjahr.
Also muss die Bank Burgenland den Instanzenweg zu den
Verfassungsrichtern beschreiten, die zuerst diesen Haftungsrahmen aufheben müssten. Der Instanzenweg wird
bis 14,53 Millionen Schilling
kosten, ist der streitbare
Kleinaktionärsvertreter und
Anwalt Georg Vetter überzeugt.
Interpretationen
Dass diese spektakuläre
Klage scheitern muss, dessen
sind sich offenbar auch die
Prüfer sicher, sonst hätte man
sich - gegen solcherlei Klagen
im Rahmen der Gesetze ja gut
versichert - mit der Bank geeinigt. Nun lässt man sich aber
klagen.
"Das Ganze ist vermutlich
ein Ablenkungsmanöver, um
von der Haftung des Aufsichtsrates und anderer Haftungsorgane abzulenken",
kommentiert der Wiener
Wirtschaftsanwalt Wolfgang
Leitner. Der Instanzenweg
werde Jahre beanspruchen.
Vielleicht sogar bis zur Verjährung des Falles.
Einer der zentralen Punkte
in der Klage der Kleinaktionäre ist die Rolle des Landes: Es hätte über die Ermächtigung
gar nicht mit abstimmen dürfen, da es selbst aufsichtspflichtig ist und damit auch
haftungspflichtig wäre. Zudem könne die EU die Haftungsfreistellung des
Vorstandes als widrige Beihilfe ansehen, heißt es in der
Klagsschrift, deren Streitwert
mit 25.000 Euro angegeben ist. (Karin Bauer, DER STANDARD, Printausgabe 17.1.2002)