Wien - Am 20. Mai 2000 wurde im Zuge einer Polizeirazzia in Wien-Penzing der mutmaßliche Drogendealer Imre B. irrtümlich von einem Beamten erschossen, als er ausparken und mit seinem Auto wegfahren wollte. Der 35-Jährige war zwar einschlägig vorbestraft, doch fand man später weder bei ihm noch in seinem Fahrzeug Suchtgift.Verhandlung verschoben - Richterin schwer erkrankt Außerdem war er unbewaffnet. Der Todesschütze, ein 37 Jahre alter Kriminalist, hätte sich am kommenden Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung im Bezirksgericht Fünfhaus verantworten müssen. Das Verfahren, das sich nun schon über eineinhalb Jahre hinzieht, wird sich jedoch weiter verzögern. Der Verhandlungstermin musste nämlich kurzfristig abberaumt werden. Die zuständige Richterin ist schwer erkrankt und liegt im Spital. Wie es mit der Sache weiter gehen wird, ist vorerst unklar. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange die Richterin "ausfallen" wird. Großes Drogengeschäft vermutet Die Exekutive hatte damals geglaubt, in dem Lokal, vor dem Imre B. parkte, würde ein größeres Drogengeschäft über die Bühne gehen. Angeblich soll der 35-Jährige das Lokal auch mit einem Päckchen verlassen und sich mit einem Begleiter in seinen Wagen gesetzt haben. Als ihn zwei Beamte kontrollieren wollten und mit gezogenen Waffen zum aussteigen aufforderten, worauf Imre B. nicht reagiert haben soll. Einer der Kriminalisten öffnete dann mit der einen Hand die Fahrertür, was der Lenker zunächst angeblich verhindern wollte. Als die Tür plötzlich "aufflog", soll sich aus der Waffe, die der Beamte in der anderen Hand hielt, in einem "Greifreflex" (Verteidiger Werner Tomanek) der tödliche Schuss gelöst haben. Ausbildungsdefizit Der Beamte wird sich - wann immer auch die Verhandlung stattfinden wird - "nicht schuldig" bekennen. "Er hat nicht willkürlich die Waffe betätigt", so sein Anwalt. Er habe sich in der brenzligen Situation falsch verhalten, was Tomanek auf ein "Ausbildungsdefizit" zurückführt: "Ihm ist nie beigebracht worden, wie eine Waffe im gezogenen Zustand zu halten ist. Der Verteidiger - selbst ein Sportschütze - hält die 250 Schüsse, die Polizeibeamte jährlich zu Übungszwecken im Schießkeller abgeben müssen, für nicht ausreichend.(APA)