EU
Sozialabkommen mit Drittstaaten gelten für alle EU-Bürger
Europäischer Gerichtshof erleichtert Mobilität
Luxemburg - Bürger auch aus anderen Staaten der
Europäischen Union können sämtliche Vorteile beanspruchen, die sich
aus zwischenstaatlichen Abkommen mit Ländern außerhalb der EU
ergeben. Das hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg entschieden und so die Mobilität der Unions-Bürger
erleichtert. Nach dem Urteil bekommt eine Lehrerin, die in
Frankreich, der Schweiz und Italien gearbeitet hat, nun auch aus
Italien eine Rente. Eine geborene Italienerin mit französischer Staatsangehörigkeit
hatte die Lehrerin in den drei Ländern jeweils Beiträge in die
Rentenkassen gezahlt. Seit ihrer Pensionierung erhält sie Renten aus
Frankreich und der Schweiz. Die italienischen Behörden verweigerten
dagegen die Zahlungen, weil sie auch unter Berücksichtigung der
französischen Zeiten nicht die notwendigen Mindest-Beitragszeiten
erreicht habe. Das italienisch-schweizerische
Sozialversicherungsabkommen sehe zwar die gegenseitige Anrechnung von
Rentenbeiträgen vor, das gelte aber nicht für eine Französin.
Der EuGH verwarf dies als unzulässige Benachteiligung wegen der
Staatsangehörigkeit. Die Gleichbehandlung aller Unions-Bürger sei ein
"fundamentaler Grundsatz" europäischen Rechts, betonten die
Luxemburger Richter. Dieser beziehe sich auch auf zwischenstaatliche
Abkommen mit Nicht-EU-Ländern. Mögliche Ausnahmen könnten nicht mit
finanziellen Lasten begründet werden. (APA)