Wien - Tourismus-Staatssekretärin Mares Rossmann (F) hat heute, Dienstag, im Zuge der geplanten Reform des Gewerberechts - der Entwurf hat heute den Ministerrat passiert - auch die Liberalisierung des Gastgewerbes gefordert: "Nach der geplanten Liberalisierung des Handels ist die Freigabe der Gastronomie nur eine logische Schlussfolgerung, wenn der Handel künftig an Ausschankplätzen Getränke ausgeben darf", sagte Rossmann zur APA. Über die Freigabe des Gastgewerbes gebe es derzeit Gespräche mit den Sozialpartnern und mit dem Koalitionspartner ÖVP, berichtete Rossmann. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) habe sich ihr gegenüber für eine Freigabe des Gastgewerbes offen gezeigt. Das Gastgewerbe müsse künftig auch andere Artikel verkaufen dürfen, es gebe bereits genug Wettbewerbsverzerrung allein durch Tankstellenshops, forderte Rossmann. Gleiches Recht für Österreich Dass mit einer Liberalisierung des Gastgewerbes künftig keine Konzession zur Eröffnung eines Gastronomiebetriebs notwendig wäre, sieht Rossmann nicht als Problem: "In Deutschland wird der Befähigungsnachweis auch bereits nach weniger strengen Kriterien vergeben, ein Deutscher konnte auch schon bisher im Zuge des EU-Rechts damit in Österreich einen Gastronomiebetrieb eröffnen". Nun müssten gleiche Wettbewerbsbedingungen auch für Österreich geschaffen werden. Für die Gastronomie gibt es mit der Gewerberechtsnovelle 2002 einige Änderungen. Künftig obliegt der Bezirksbehörde auch die Prüfung eines Befähigungsnachweises, das zusätzliche Nachsichtverfahren beim Landeshauptmann entfällt. Für Gastgärten und "Schanigärten" ist künftig die Öffnungszeit nicht mehr auf den Zeitraum 15. Juni bis 15. September beschränkt, womit Betriebe mit Gastgärten das ganze Jahr über bis 23 Uhr offen halten dürfen. Bescheidmäßige Verlängerungen der Sperrstunde (23 Uhr) sollen nicht mehr an eine Bedarfsprüfung gebunden werden. Weiters entfallen bei den Gastgewerben die Betriebsarten (Restaurant, Cafe usw.) Kritik der Tourismusgewerkschaft Die Forderung Rossmanns, das Gastgewerbe zu liberalisieren, ist heute auf heftige Kritik der Tourismusgewerkschaft gestoßen. Würde das Gastgewerbe freigegeben, könnte jeder in Österreich ohne Befähigungsnachweis Wirt werden, kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD), Rudolf Kaske. Dies wäre ein Rückfall in die Steinzeit, bisher sei Qualität untrennbar mit Aus- und Weiterbildung sowie Prüfungen, wie etwa der Konzessionsprüfung, oder einem anderen Befähigungsnachweis, verbunden gewesen, was sich durch die Liberalisierung ändern würde. - Kammer gegen Freigabe des Gastgewerbes WKÖ-Tourismussektionsobmann Schenner: "Abschaffung des Befähigungsnachweises wäre Anschlag auf den Qualitätstourismus" Auch Wirtschaftskammer skeptisch Gegen die Forderung Rossmanns hat sich auch die Sektion Tourismus in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ausgesprochen. Die gewünschte Abschaffung des Befähigungsnachweises wäre "ein Anschlag auf den Qualitätstourismus", meint Sektionsobmann Johann Schenner. Die Zugangsvoraussetzungen im Gastgewerbe seien im Gegensatz zu anderen Branchen im Zuge des EU-Beitritts bereits liberalisiert worden, erläuterte Schenner in einer Pressemitteilung. Jeder volljährige Bürger dürfe nach Ablegung einer Prüfung das Gewerbe ausüben. Auch jede Lehrabschlussprüfung und jeder Abschluss einer Tourismusfachschule biete ausreichende Voraussetzungen für den ungehinderten Berufszugang. Der Befähigungsnachweis sei damit ein notwendiges Qualifizierungsinstrument. (APA)