Berlin - Die deutsche Bundesregierung hält die Menschenrechtslage in der Türkei für weiterhin unbefriedigend und die Kriterien für einen EU-Beitritt des Landes für nicht erfüllt. In einer am Montag bekannt gewordenen Antwort der Regierung auf eine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion heißt es: "Nach wie vor ist die Lage der Menschenrechte in der Türkei insgesamt unbefriedigend." Konkret kritisiert die Regierung Folter im Polizeigewahrsam, Verstöße gegen Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie gegen Minderheitenrechte. Die von der Europäischen Union 1993 festgelegten "Kopenhagener Kriterien" für den Beitritt seien "noch nicht erfüllt", schreibt der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Gunter Pleuger. Folter und Misshandlung In der Antwort der Bundesregierung ist außer von Folter und Misshandlung im Polizeigewahrsam auch von unaufgeklärten Morden und dem Verschwinden von Menschen die Rede. Mit Blick auf die Menschenrechtsverletzungen hätten Regierung und EU wiederholt darauf gedrungen, die geltenden rechtlichen Bestimmungen gegen Folter tatsächlich umzusetzen. Weiter kritisiert die Regierung "zahlreiche Sanktionen" gegenüber Medien, die "Verletzungen des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit" darstellten. Zudem werden "Restriktionen gegenüber Parteien, Gewerkschaften und Vereinen" aufgrund von Gesetzen kritisiert, die vor einem EU-Beitritt geändert werden müssten. Zudem müsse die Lage der kurdischen Bevölkerung vor einem Beitritt verbessert werden. Pleuger schreibt zur Haltung der Regierung zur Türkei: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass sich eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Türkei am besten im Dialog mit der Türkei erreichen lässt." Die Türkei hat Dezember 1999 den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Die EU führt mit ihr, anders als mit zwölf anderen Ländern, aber keine konkreten Verhandlungen. Nach bisheriger Planung können frühestens im Jahr 2004 zehn der zwölf Länder aufgenommen werden: Tschechien, Ungarn, Polen, Estland, Slowenien, Litauen, Lettland, Malta und die Slowakei. Die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens gilt erst später als möglich, da sie wirtschaftlichen Anforderungen bei weitem nicht entsprechen. (APA/Reuters)