Unternehmen
Lipobay: Sammelklage gegen Bayer
Deutscher Chemieriese: Prozess in den USA nicht zulässig
Berlin/Leverkusen - Dem Chemie- und Pharmakonzern Bayer
droht wegen der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Cholesterin-Senker
Lipobay eine Sammelklage in den USA. Ein Gericht in Minnesota werde
im Februar über eine Klage entscheiden, sagte der Münchner Anwalt
Michael Witti am Montag in Berlin. Stellvertretend für rund 4.000
Betroffene aus der ganzen Welt will Witti gemeinsam mit US- Anwälten
vor Gericht ziehen. Nach Ansicht der Bayer AG (Leverkusen) ist ein
Prozess in den USA nicht zulässig. "Es gibt vergleichbare Fälle, bei denen ausländische Mandanten in
den USA Erfolg hatten", begründete Witti den Gang zur US-Justiz.
Dabei spiele keine Rolle, ob die deutsche Bayer AG oder ihre
amerikanische Tochter Bayer Corporation (West Haven/Connecticut) das
Mittel produziert habe.
"Für deutsche Patienten ist das Medikament in Deutschland
entwickelt und produziert worden", sagte Bayer-Sprecher Michael Diehl
in Leverkusen. Deutsche Betroffene müssten entsprechend vor deutsche
Gerichte ziehen.
Höhere Entschädigung
Von einem Prozess in den USA versprechen sich die Kanzleien eine
höhere Entschädigung. Der Vorwurf der Anwälte: Bayer habe das
Medikament trotz entsprechender Erkenntnisse über Nebenwirkungen
nicht vom Markt genommen. Witti vertritt nach eigenen Angaben mehr
als 2.000 deutsche Opfer, sein amerikanischer Partner Kenneth Moll
tritt für weitere 2.000 Betroffene aus 13 Ländern ein. Weltweit
hätten mehr als sechs Millionen Menschen den Cholesterin-Senker
eingenommen.
Bayer nahm Lipobay Anfang August vom Markt, nachdem das Mittel mit
mehr als 50 Todesfällen in Verbindung gebracht wurde. (APA/dpa)