London - Paul Burrell (43), ehemaliger Butler und engster Vertrauter von Prinzessin Diana, muss sich wegen des Diebstahls von mehr als 300 Gegenständen aus ihrem Privatbesitz vor Gericht verantworten. Das Verfahren soll am 14. Oktober vor dem Kriminalgericht Old Bailey stattfinden, wurde am Donnerstag nach einer Anhörung Burrells mitgeteilt. Der ehemalige Butler, der jetzt als Blumenverkäufer tätig ist, bestreitet die Vorwürfe.Auch Prinzessin Margarets Butler muss vor Gericht Außer Burrell wurde in einem gesonderten Verfahren am Donnerstag auch der Beginn der Hauptverhandlung gegen einen anderen königlichen Butler festgesetzt. Harold Brown (48), derzeit Butler von Prinzessin Margaret, wird des Diebstahls von Gegenständen aus Prinzessin Dianas Besitz in drei Fällen beschuldigt. Seine Hauptverhandlung soll am 2. Dezember dieses Jahres beginnen. Brown soll unter anderem am Diebstahl eines 500.000 Pfund (808.081 Euro/11,12 Mill. S) teuren Schmuckschiffes beteiligt gewesen sein. Butler Burrell bestreitet Vorwürfe Burrell war vor einem Jahr unter Diebstahlverdacht festgenommen worden. Er soll insgesamt 302 Stücke aus Dianas Besitz gestohlen haben. Dazu zählten unter anderem Schmuck, CDs, Designer-Hüte und Taschen sowie persönliche Fotografien, Karten und Briefe der Prinzessin. 22 der Gegenstände gehörten Prinz William (19) und Dianas Ex-Ehemann, Prinz Charles. Er bestreitet die Vorwürfe energisch und hat in einer früheren Anhörung vor Gericht erklärt, die 1997 tödlich verunglückte Prinzessin habe ihm viele Dinge geschenkt oder ihm zur Aufbewahrung überlassen, weil sie dem System bei Hofe nicht getraut habe. Prozess beginnt erst nach 50.Thronjubläum von Königin Elizabeth II. Die BBC berichtete, der Prozesstermin sei deshalb erst für den Oktober angesetzt worden, um eine "Störung" der Feiern zum 50. Thronjubiläum von Königin Elizabeth II. in den Sommermonaten zu vermeiden. Burrell erschien am Donnerstag erstmals vor dem Kriminalgericht Old Baily. Bisher hatten Anhörungen, die vor dem Beginn des Hauptverfahrens vorgeschrieben sind, lediglich vor einem Amtsrichter stattgefunden. (APA/dpa)