Wien - Gegen den gestrigen Vorstoß von Justizminister Dieter Böhmdorfer, ein generelles Umtauschrecht gesetzlich zu verankern, hat sich am Donnerstag die Sektion Handel in der Wirtschaftskammer ausgesprochen. Der Vorschlag sei angesichts der hohen Standards im Konsumentenschutz "nicht ganz nachvollziehbar", betont Handelsobmann Erich Lemler in einer Presseinformation. Ein generelles Umtauschrecht würde laut Lemler zu einer enormen Belastung der Unternehmen führen und sei das "Ende der Rechtssicherheit bei Verträgen". In den meisten Fällen werde von den Handelsunternehmen ohnedies freiwillig ein Umtauschrecht gewährt. "Warum sollte jemand, der in unbeeinflußter Entscheidung einen Vertrag schließt, von diesem zurücktreten können, wenn der Vertragspartner seine Leistung ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht hat?", argumentiert Lemler. Eine solche Regelung widerspräche dem Grundsatz der Vertragstreue und hätte weitreichende Auswirkungen auch auf andere Bereiche, befürchtet er. Bei beschädigter oder mangelhafter Ware bestehe ohnehin ein Gewährleistungsanspruch, der mit 1. Jänner auf zwei Jahre verlängert wurde. Im Versandhandel bestehe ein Rücktrittsrecht der Konsumenten, zusätzlich würden Verbrauchern vielfach auch Garantieansprüche eingeräumt. (APA)