Österreich
Peter Rosenstingl stellt Antrag auf Vollzugsuntauglichkeit
Rechtsexperten halten Stattgebung des Antrags für möglich
Wien - Peter Rosenstingl, wegen gewerbsmäßigen schweren
Betrugs und Untreue im März 2000 zu sieben Jahren Haft verurteilt,
hat einen Antrag auf Vollzugsuntauglichkeit gestellt. Der ehemalige
freiheitliche Verkehrssprecher und Nationalratsabgeordnete war im
November 2001 im Wiener AKH am Herzen operiert worden. Die Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, war vorerst offen.
"Das medizinische Gutachten liegt dem zuständigen Richter noch gar
nicht vor", sagte Mag. Friedrich Forsthuber, Sprecher des Wiener
Landesgerichtes, am Mitwoch.
Strafausmaß von achteinhalb Jahren
Der Schuldspruch und das Strafausmaß waren erst im Oktober des
vergangenen Jahres vom Obersten Gerichtshof bestätigten worden. Auch
Peters Bruder Herbert "Hendl" Rosenstingl bekam damals keinen
Strafnachlass gewährt: Achteinhalb Jahre Haft schienen dem OGH
angemessen für die Betrügereien, Scheckreitereien und
Kreditmanipulationen, mit denen der Geflügel-Großhändler seine beiden
Firmen retten wollte.
100 Millionen Schilling
Der Versuch, dem finanziell angeschlagenen Bruder beizuspringen,
war letztlich auch Peter Rosenstingl zum Verhängnis geworden. Nachdem
er ihm mehr als 100 Millionen Schilling zugeschossen und seine eigene
Wirtschaftstreuhänder-Kanzlei damit in die Zahlungsunfähigkeit
manövriert hatte, begann Rosenstingl - er war eine Zeit lang auch
Finanzreferent seiner Partei - sich an fremdem Vermögen zu
vergreifen.
Antrag könnte stattgegeben werden
Rosenstingl ist rund drei Jahre und vier Monate in U-Haft
gesessen, die ihm auf die Strafe angerechnet werden muss. Das Gesetz
sieht vor, dass er nach Verbüßung der Strafhälfte einen Antrag auf
vorzeitige bedingte Entlassung stellen darf. Da er knapp ein Jahr
unter schwierigsten Bedingungen in einer Zelle in Brasilien verbracht
hat, ehe er ausgeliefert wurde, und zudem gesundheitlich schwer
angeschlagen ist, könnte diesem Antrag nach Meinung mancher
Rechtsexperten durchaus stattgegeben werden. (APA)