Wien - Peter Rosenstingl, wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue im März 2000 zu sieben Jahren Haft verurteilt, hat einen Antrag auf Vollzugsuntauglichkeit gestellt. Der ehemalige freiheitliche Verkehrssprecher und Nationalratsabgeordnete war im November 2001 im Wiener AKH am Herzen operiert worden. Die Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, war vorerst offen. "Das medizinische Gutachten liegt dem zuständigen Richter noch gar nicht vor", sagte Mag. Friedrich Forsthuber, Sprecher des Wiener Landesgerichtes, am Mitwoch. Strafausmaß von achteinhalb Jahren Der Schuldspruch und das Strafausmaß waren erst im Oktober des vergangenen Jahres vom Obersten Gerichtshof bestätigten worden. Auch Peters Bruder Herbert "Hendl" Rosenstingl bekam damals keinen Strafnachlass gewährt: Achteinhalb Jahre Haft schienen dem OGH angemessen für die Betrügereien, Scheckreitereien und Kreditmanipulationen, mit denen der Geflügel-Großhändler seine beiden Firmen retten wollte. 100 Millionen Schilling Der Versuch, dem finanziell angeschlagenen Bruder beizuspringen, war letztlich auch Peter Rosenstingl zum Verhängnis geworden. Nachdem er ihm mehr als 100 Millionen Schilling zugeschossen und seine eigene Wirtschaftstreuhänder-Kanzlei damit in die Zahlungsunfähigkeit manövriert hatte, begann Rosenstingl - er war eine Zeit lang auch Finanzreferent seiner Partei - sich an fremdem Vermögen zu vergreifen. Antrag könnte stattgegeben werden Rosenstingl ist rund drei Jahre und vier Monate in U-Haft gesessen, die ihm auf die Strafe angerechnet werden muss. Das Gesetz sieht vor, dass er nach Verbüßung der Strafhälfte einen Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung stellen darf. Da er knapp ein Jahr unter schwierigsten Bedingungen in einer Zelle in Brasilien verbracht hat, ehe er ausgeliefert wurde, und zudem gesundheitlich schwer angeschlagen ist, könnte diesem Antrag nach Meinung mancher Rechtsexperten durchaus stattgegeben werden. (APA)