Wien - Zuerst gab es Proteste, jetzt stiftet das "Pickerl neu" Verwirrung: Obwohl für 1. 1. 2002 angekündigt, ist die von der Regierung gegen massive Bedenken von Wissenschaftern, Autofahrerklubs und Kfz-Handel beschlossene Novelle der §-57a-Überprüfung noch nicht in Kraft. Die dafür notwendige Kundmachung des Verwaltungsreformgesetzes 2001 (darin ist auch die Verlängerung der Prüfintervalle geregelt) ist noch nicht erfolgt.Ein gültiges "Pickerl" nach der alten Regelung ist nach Ansicht des ARBÖ deswegen auch 2002 bis auf weiteres notwendig. Autofahrer müssen ihr Fahrzeug weiterhin jährlich (und nicht erst nach drei Jahren erstmals) checken lassen. Bei Zuwiderhandeln drohen laut ÖAMTC Strafen bis zu 2180,19 Euro - und das, obwohl bereits Pickerln ausgegeben wurden, die der Neuregelung entsprechen. (chr/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9.1.2002)