Wien - Die Beantragung von Gläubigerschutz nach Chapter 11 des amerikanischen Konkursrechtes ist ein in den USA beliebtes Verfahren zur Sanierung von Unternehmen. Ist anzunehmen, dass die Firma nach einer Reorganisation mehr wert ist als bei einer Liquidation, verschafft Chapter 11 diesem Unternehmen vorübergehend Schutz vor seinen Gläubigern. Nach Einbringen eines formellen Antrags sind bis auf weiteres keine Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen möglich; es ist dem Schuldner sogar ausdrücklich verboten, Bankschulden zu bedienen oder zurückzuzahlen. Dies soll ihm eine Atempause verschaffen, um das Unternehmen neu zu gestalten. Innerhalb von 120 Tagen muss das Unternehmen dazu einen Plan vorlegen, später können dies auch die Gläubiger tun. Solange das Gericht keinem Plan zustimmt, dauert das Verfahren an - manchmal mehrere Jahre. (red, DER STANDARD, Printausgabe 8.1.2002)